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Politik

Bundesregierung: Stammzelltherapie möglicherweise bald klinisch relevant

Mittwoch, 6. März 2013

Humane embryonale Stammzellen tiefgefroren ©dpa

Berlin – Auf die klinische Relevanz der Therapie mit menschlichen embryonalen Stamm­zellen (hES-Zellen) geht die Bundesregierung in ihrem sogenannten Fünften Erfahrungs­bericht ein. Das Kabinett hat den Bericht heute beschlossen, er wird jetzt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat übermittelt.

Der Bericht weist daraufhin, dass in einem Teil der Forschungsprojekte Zellmodelle aus hES-Zellen für degenerative Erkrankungen wie Chorea Huntington entwickelt werden. An diesen Modellen könnten künftig die Krankheitsentstehung und die Wirkstoffent­wicklungen erforscht werden. „Dies scheint der erste Bereich zu sein, in dem Ergebnisse der humanen embryonalen Stammzellforschung klinische Relevanz erlangen könnten“, heißt es von der Bundesregierung.

Das Stammzellgesetz hat 2002 die Forschung mit hES-Zellen in Deutschland gesetzlich geregelt. Es erlaubt die Einfuhr und die Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu genehmigungspflichtigen Forschungszwecken. Gleichzeitig soll es den Schutz menschlicher Embryonen nach dem Embryonenschutzgesetz wahren, das die Gewinnung von embryonalen Stammzellen aus menschlichen Embryonen in Deutschland unter Strafe verbietet.

Das Stammzellgesetz sieht eine Berichtspflicht vor. So soll der Deutsche Bundestag in die Lage versetzt werden, die mit der bisherigen Regelung gemachten Erfahrungen in seine Meinungsbildung einzubeziehen.

Der jetzt vorgelegte fünfte Bericht bezieht sich auf die Jahre 2010 und 2011. Er geht auf die Anträge zur Einfuhr und Verwendung von hES-Zellen und ihre Bearbeitung ein und bewertet die Erfahrungen, die dabei mit dem Genehmigungsverfahren und im sonstigen Umgang mit dem Gesetz gemacht wurden.

Dabei ist laut den Autoren des Berichtes deutlich, dass hES-Zellen trotz der neu verfügbaren humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen) in der Forschung nötig bleiben. © hil/aerzteblatt.de

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