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Ärzteschaft

Onkologen fordern Schutz vor Arzneimittel­engpässen

Dienstag, 12. März 2013

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hat die Politik aufgefordert, „schnellstmöglich geeignete Maßnahmen“ zu ergreifen, um die dauerhafte Versorgung mit wichtigen Tumormedikamenten zu gewährleisten. Bisher sind in Deutschland laut der Fachgesellschaft zwar keine Versorgungsmängel bekannt geworden, die unmittelbar auf Lieferengpässe zurückzuführen waren.

„Das Thema hat Deutschland aber erreicht“, betonte Mathias Freund, Geschäfts­führender Vorsitzender der DGHO im Rahmen der DGHO-Frühjahrstagung in Berlin. Wenn die Politik nicht schnell handle, „ist es nur eine Frage der Zeit, bis Patienten zu Schaden kommen, weil ein wichtiges onkologisches Medikament in einer Notfallsituation nicht zur Verfügung steht“, so Freund.

Als Beispiel für einen Engpass nannte er unter anderem den Antikörper Alemtuzumab. Der Hersteller habe im Sommer 2012 aus kommerziellen Gründen die Zulassung für die Behandlung von Patienten mit chronisch-lymphatischer Leukämie zurückgegeben. „Die Folge ist, dass wir dieses Medikament heute nur noch mit erheblichem bürokratischem Aufwand beschaffen können. Zudem müssen wir behandelnden Ärzte auch noch das Haftungsrisiko tragen“, sagte Freund.

In einem ersten Schritt hat die DGHO zusammen mit der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie eine Notfall-Liste zusammengestellt. Sie definiert onko­logische Medikamente, die in der Notfallversorgung von Krebspatienten relevant sein können und die deswegen jederzeit sofort verfügbar sein müssen.

„Für diese Medikamente sollte es unseres Erachtens erweiterte Vorgaben für die mindestens zu lagernden Mengen geben, die zuverlässig verhindern, dass ein Arzt im Notfall mit leeren Händen dasteht“, so Freund. Er begrüßte, dass die Politik den Handlungsbedarf erkannt habe und an Lösungen arbeite. In der Diskussion seien dabei unter anderem Register für Arzneimittelengpässe.

Die Fachgesellschaft betonte, auch die pharmazeutische Industrie sollte ihren Teil dazu beitragen. Insbesondere Zulassungsrückgaben aus kommerziellen Gründen sind aus Sicht der DGHO indiskutabel: „Die Gesellschaft benötigt und bezahlt Arzneimittel und räumt dafür Patentrechte ein. Das zieht seitens der Hersteller eine Verantwortung nach sich, der sie auch gerecht werden müssen“, so Freund. © hil/aerzteblatt.de

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