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Politik

Regierung will Apothe­ken-Notdienste auf dem Land sichern

Mittwoch, 20. März 2013

Berlin – Apotheker sollen für ihre Notdienste erstmals eine pauschale Vergütung bekommen. Das Bundes­kabinett beschloss am Mittwoch dafür einen Gesetz­entwurf. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, zwar gebe es bereits den Preisaufschlag auf Medika­mente, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten verkauft werden. Doch Apotheken auf dem Land, die öfter Notdienst machen müssten und weniger Arznei­mittel absetzten, seien benachteiligt.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, Apotheken für jeden zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss zu zahlen. Die Vergütung wird aus einem Fonds gezahlt, den der Deutsche Apothekerverband verwaltet. Finanziert wird der Topf durch eine Erhöhung des Festzuschlags, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel erheben.

Bislang wird der Apothekennotdienst ausschließlich durch die Gebühr von 2,50 Euro vergütet, die der Apotheker je Packung im Notdienst erheben kann. Von dem neuen Gesetz sollen besonders ländliche Apotheken profitieren. Bahr räumte ein, dass auch der Zuschlag nicht die Kosten decke. Er sei aber eine „bessere Anerkennung” für die Gemeinschaftsaufgabe, die Apotheker leisteten.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte, es habe bereits zum 1. Januar eine Erhöhung der Apothekenvergütung gegeben. Darin sei der Aufwand für die Nachtdienste bereits mit einbezogen gewesen, erklärte Sprecher Florian Lanz. „Es stellt sich deshalb sehr ernsthaft die Frage, ob die zusätzlichen Millionen aus den Portemonnaies der Beitragszahler wirklich gerechtfertigt sind.”

Nun müssten die Apothekenverbände dafür sorgen, dass mit dem zusätzlichen Geld tatsächlich die Landapotheken gefördert würden – und nicht die 24-Stunden-Haupt­bahnhofs­apotheken, die mit Drogerieartikeln viel Geld verdienen", sagte Lanz. © dapd/aerzteblatt.de

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