Ärzteschaft
KV Hessen plädiert für Unabhängigkeit des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Freitag, 22. März 2013
Frankfurt – Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen) hat sich dagegen ausgesprochen, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in die Rettungsleitstellen einzubinden. Vorausgegangen war eine Bundesratsinitiative von Hessen und Baden-Württemberg zur Änderung des Paragrafen 75 im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Nach Berechnungen der KV Hessen sind die ab Oktober voll einsatzfähigen zwei Leitstellen in Frankfurt und Kassel, die zusammen rund 550.000 Anrufe jährlich bearbeiten sollen, völlig ausreichend. Sie sollen zusammen mit geplanten 48 bis 50 ÄBD-Zentralen die medizinische Grundversorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten von Ärzten zu steuern. Dies sei der Fall, wenn kein akuter Notfall vorliegt und eine ambulante Versorgung ausreicht.
Hingegen befürchtet die KV zusätzliche Kosten und steigenden Bürokratieaufwand, wenn diese Hausbesuchsdienste – wie es die Bundesratsinitiative vorsieht – über die Rettungsleitstellen gesteuert würden. „Dort, wo wir den ÄBD schon reformiert haben, stellen wir erfreulicherweise fest, dass die Zahl der Hausbesuche deutlich reduziert werden konnte“, erklärten die KV-Vorsitzenden Frank Dastych und Günter Haas.
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Beide halten Bestrebungen von Kommunen und Beteiligten, Fehl- oder Doppeleinsätze des Rettungsdienstes abzubauen, „zweifelsohne für berechtigt und wichtig“. Denn die Zahl der Notarzteinsätze steige seit Jahren – unabhängig von der Arztdichte. Hier müssten aus Sicht der KV Hessen dringend neue Konzepte entwickelt werden, am besten durch den Rettungsdienst selbst. Wichtig sei dabei, für eine schärfere Trennung zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu sorgen.
„Würde man beide Stellen, also Rettungsleitstellen und Ärztliche Bereitschaftsdienste, zusammenführen, wäre es aufwändig, die Verantwortlichkeiten und die Prozesse neu zu definieren und zu implementieren“, so Dastych und Haas. Ein Vorteil für die Patientenversorgung sei dabei weder kurz- noch mittelfristig erkennbar. © hil/aerzteblatt.de

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