Politik
Was die Abschaffung der PKV für Ärzte bedeuten würde
Mittwoch, 3. April 2013
Hamburg – Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung (PKV) würde für die niedergelassenen Ärzte ein Honorarverlust in Milliardenhöhe bedeuten. Wie dieser kompensiert würde – und ob – ist eine politische Entscheidung. Das geht aus einer Studie des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem hervor, welche die Techniker Krankenkasse in Auftrag gegeben hatte.
Die Studie „Finanzielle Wirkung eines einheitlichen Vergütungssystems in der ambulanten ärztlichen Vergütung“ erörtert verschiedene Übergangsszenarien in ein einheitliches Honorarsystem. Laut dem ersten Modell werden alle PKV-Versicherten sofort in das neue Versicherungssystem einbezogen. Die Studie ermittelt dazu ein Honorarverlust von vier Milliarden Euro im Umstellungsjahr. 2030 beliefe sich der Honorarverlust auf sechs Milliarden Euro pro Jahr.
Im zweiten Modell bleiben die bisherigen Versicherten in der PKV, es werden aber keine Neuzugänge mehr aufgenommen. Dabei entsteht laut der Studie zunächst kein Honorarverlust dieser baut sich aber auf und wächst bis 2030 auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Das dritte in der Studie untersuchte Modell räumt den PKV-Versicherten ein, in das neue einheitliche Honorarsystem zu wechseln. Bei diesem einmaligen Wechselrecht hängt der Honorarverlust davon ab, wie viele Versicherte davon Gebrauch machen. Wechseln 20 Prozent der unter fünfzigjährigen und die Hälfte der älteren PKV-Versicherten würde der Honorarausfall im ersten Jahr 1,6 Millionen Euro betragen, 2030 läge er bei 3,1 Milliarden Euro jährlich.
„Will man ein einheitliches Vergütungssystem, ist die politische Frage zu beantworten, ob Einkommensausfälle bei den Ärzten kompensiert werden sollen. Wenn ja, ist über die Modalitäten zu entscheiden“, kommentierte der Vorsitzende des TK Vorstands, Jens Baas in der Publikation TK-Spezial.
„Heute besteht bei beiden Vergütungssystemen Handlungsbedarf“, so Wasem in der Publikation. Das zweistufige Vergütungssystem in der gesetzlichen Krankenversicherung sei an die „Grenzen der Nachvollziehbarkeit angekommen“. Die private Gebührenordnung sei „mit der Fokussierung auf kleinteilige einzelne Leistungen und ohne jede Steuerungsmöglichkeiten angesichts der absehbaren Alterung und zunehmenden Multimorbidität der Bevölkerung“ aber auch nicht zukunftstauglich, so der Gesundheitsökonom. © hil/aerzteblatt.de

Nicht alles Gold was glänzt

Schluss mit der 2 Klassenmedizin
Es ist doch unverantwortlich, dass junge ledige Privatpatienten mit niedrigen Krankenversicherungsbeiträgen, alle Leistungen von den Versicherungen erbracht bekommen und im Alter Ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, während zunehmend junge ledige Patienten, die in gesetzlichen Krankenkassen die Höchstbeiträge einzahlen, noch in der Behandlung hinten anstehen. Wochen auf einen Termin bei einem Facharzt warten müssen oder Leistungen vom Hausarzt nicht erbracht bekommt, weil der Hausarzt diese Leistungen nicht von den gesetzlichen Versicherung erstattet bekommt.
Lassen wir es doch einmal darauf ankommen!
Entweder sind alle in der Privaten Krankenkasse oder alle in der gesetzlichen Krankenkasse! Dadurch ziehen endlich mal alle Patienten an einem Strang!
Vielleicht lassen sich dann die niedergelassenen Ärzte Ihre Gehälter auf die Stufe Ihrer angestellten Kollegen reduzieren. Hausarzt im 1., 2., 3... Jahr. Vielleicht auch nich!!! Vielleicht kommen dann sogar die angestellten Ärzte der Krankenhäuser mal auf die Idee, sich wie Fachärzte bezahlen zu lassen. Durch Abschaffung der Hierarchie und Status eines Selbständigen. Und lassen wir doch endlich mal die Verwaltungsapparate als "Puffer" fungieren. Sind keine Gelder da, müss die Bürokratie schrumpfen. "Konzentration auf das Wesentliche" bei steigendem Spassfaktor an der Arbeit.

Die private Krankenversicherung ist...
Und auch Umverteilung ist in einem Industriestaat sicher nötig. Nur hat Umverteilung originär nichts mit Krankenkassen zu tun. Selbst Bismarck wollte mit der Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umverteilen (damals war die Kasse nur für Krankengeld zuständig und wer viel einzahlte, bekam auch viel zurück, Arztkosten waren dagegen gar nicht versichert).
Aber Umverteilung muss schon sein. Sie gehört nur in die Ressorts Steuer und Sozialhilfe. Und nicht in die Gesundheitkosten. Und Solidarität im Gesundheitswesen sollte die zwsichen Kranken und Gesunden sein (denn das ist der Sinn einer Versicherung) und nicht die zwischen arm und reich. Unterschiedliche Kosten bei gleichen Beiträgen, das sollte das Prinzip von solidarischen Versicherungen sein.
In Deutschland ist die Umverteilung aber grundsätzlich schon so allgegenwärtig und unübersichtlich, dass man vieles gar nicht mehr merkt. Aber auch insgesamt so, dass es schon so manchem "stinkt". Miittlerweile dient nämlich "alles und jedes" zur Umverteilung von oben nach unten. Neben den hunderten Förderinstrumenten von Bund, Ländern und Gemeinden gibt es "Förderungen" selbst bis in die letzte, mickrige Gebührenordnung von Kindergärten, Zoos oder Busfahrkarten. Und gerade Familien von mittleren Verdienern werden geschröpft bis zum "Ausbluten".
Überall gibt es Mehrkosten und horrende Gebühren für normal verdienende Bürger, während Sozialhilfeempfänger aus allen Richtungen "gepampert" werden. Man hat wirklich manchmal keine Lust mehr, sich noch anzustrengen und zu bemühen, irgendwie oder irgendwo ein kleines bißchen "mehr" verdienen zu wollen. Anstrengung ist doch gar nicht gefragt: Denn die Abgaben steigen doch immer viel stärker als das Einkommen.
Und die privaten Krankenversicherungen aus Gründen von noch mehr Umverteilung und noch mehr Gleichmacherei abschaffen zu wollen, ist dabei nicht der richtige Weg. Es sollte eher in die andere Richtung gehen: Mehr Selbstverantwortung und weniger staatliche oder halbstaatliche Eingriffe. Das würde dem Land gut tun.
Viele Grüße
S.

Umverteilung von oben nach unten soll sein!
Natürlich stellt eine gesetzliche Bürgerversicherung eine Umverteilung von oben nach unten dar - und genau das soll sie auch sein! So funktioniert nämlich ein solidarisches Versicherungssystem. Wer viel verdient, soll auch viel einbezahlen, unabhängig vom eigenen Kostenbedarf. Dabei spielt es keine Rolle, ob so ein System beitrags- oder steuerfinanziert ist, solange sich die Belastungen des Einzelnen strikt am Nettoeinkommen aus allen Einkünften orientiert, und zwar ohne Obergrenzen. Wenn der Beitrag 10% betrüge, müsste der Nettoverdiener von einer Million eben 100 000 für die Krankenversicherung abdrücken - damit hätte ich überhaupt kein Problem. Von 900 000 kann man immer noch gut leben. Und wenn Senbuddy "Enteignung!" ruft, soll er halt.

Das System der gesetzlichen Kassen...
Das Umschichten geht zum einen über die Beiträge (ungleiche Beiträge bei gleichen Leistungen für alle), das geht zum zweiten über die Steuersubventionen (und Steuerlasten sind ja auch sehr ungleich verteilt) und das geht zum Dritten über die Quersubventionen durch die privaten Krankenversicherungen.
Ob man in den Kreisen, die für die Abschaffung der PKVen sind, wirklich weiß, was man tut, wenn man damit auch die dringend notwendigen Subventionen durch die PKVen abschafft ? Das ist zu bezweifeln.
Vermutlich erweist man den vielen gesetzlich Versicherten einen ebensolchen Bärendienst wie den privat Versicherten.
Aber ideologisch verbrämte Sozialpolitiker haben selten Systemverbesserungen im Sinn. Ihnen geht es eher um Gleichmacherei auf niedrigstem Niveau.
Viele Grüße
S.

Schluss mit der Querfinanzierung!

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