Politik
Bahr will Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe stellen
Mittwoch, 3. April 2013
Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will es Staatsanwaltschaften ermöglichen, bei Verdacht auf Korruption gegen Ärzte, Zahnärzte und andere Gesundheitsberufe zu ermitteln. Dafür soll eine eigene Strafvorschrift in das Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen werden. Das sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) heute in Berlin.
„Leistungserbringer sollen bei der Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern oder bei der Veranlassung medizinischer Leistungen gewerblicher Anbieter (zum Beispiel bei der Verordnung von Arzneimitteln oder der Zuweisung an Krankenhäuser) keine Entgelte oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile als Gegenleistung dafür annehmen dürfen, dass sie bestimmte Leistungserbringer oder Anbieter begünstigen oder gegenüber anderen unfair bevorzugen“, heißt es in einem Papier des BMG.
Unzulässige wirtschaftliche Vorteile können dabei geldwerte Zuwendungen aller Art sein – von offenen oder verdeckten Zahlungen über unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Materialien bis zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen.
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
Die künftige Strafvorschrift im SGB V soll sich an den Bestechlichkeitsdelikten im Strafgesetzbuch orientieren. „Als strafwürdiges korruptives Verhalten sollen die besonders schweren Verstöße gegen das Zuwendungsverbot erfasst werden (Bestechlichkeit/Bestechung in großem Ausmaß)“, heißt es weiter in dem Papier. „Bestechlichen Leistungserbringern können je nach Schwere der Schuld dann entweder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen.“
Im Juni letzen Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, Vertragsärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte gesetzlicher Krankenkassen und machten sich daher nicht strafbar, wenn sie von Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen. „Ich begrüße dieses Urteil, denn Ärzte sollen nicht dem Wohl der Krankenkassen oder dem Wohl eines Unternehmens verpflichtet sein, sondern allein dem Wohl ihrer Patienten“, sagte Bahr.
Seit dem BGH-Urteil hätten die Staatsanwaltschaften jedoch ihre Ermittlungen bei Verdacht auf korruptes Verhalten von Ärzten und anderen Gesundheitsberufen eingestellt. Das sei ein Problem, so der Minister, da es auch die Möglichkeiten erschwere, zum Beispiel über das Berufsrecht gegen korruptes Verhalten vorzugehen. Denn Kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern seien darauf angewiesen, dass die Staatsanwaltschaft ermittle und ihnen Hinweise gebe.
Strafverfolgung nur auf Antrag
Die Delikte sollen künftig nur auf Antrag verfolgt werden. Strafanträge sollen die betroffenen Versicherten, deren Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern des beschuldigten Arztes sowie „die Mitbewerber und Verbände der jeweiligen gewerblichen Leistungsanbieter“ stellen dürfen. Bei Vorliegen eines „besonderen öffentlichen Interessen“ sollen die Staatsanwaltschaften auch von sich aus ermitteln dürfen.
Regelung für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen
„Die neue Regelung gilt nicht alleine für Ärzte, sondern für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen“, betonte der Minister. „Ich stelle niemanden unter Generalverdacht und glaube weiterhin, dass es sich nur um wenige Fälle handelt. Aber selbst, wenn es nur wenige Fälle sind, ist das Anlass genug, gegen sie vorzugehen.“
Bahr erklärte, dass die Regelung in den Fällen greifen solle, „in denen über einen längeren Zeitraum richtig Geld geflossen ist“. Es gehe nicht um Kugelschreiber, Blumensträuße oder Pralinenschachteln. Wo die Grenze konkret und im Einzelfall gezogen werde, müssten jedoch die Gerichte entscheiden. Die Pläne des BMG werden derzeit in den Fraktionen abgestimmt. Nach einem Konsens sollen sie an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden.
Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) reagierten tendenziell positiv auf die Pläne des Ministeriums. „Das vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Papier betrifft alle an der Versorgung der Versicherten beteiligten Gruppen der sogenannten Leistungserbringer. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn mit einer ,Lex Specialis´ allein gegen Ärzte hätte man alle anderen Beteiligten aus ihrer Verantwortung entlassen“, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery.
Mit der geplanten Neuregelung könnten nun endlich auch die Geldgeber der Korruption zur Verantwortung gezogen werden. Ärgerlich sei allerdings, dass nicht alle Player des Gesundheitswesens adressiert würden, insbesondere die Krankenkassen. Denn deren Fehlverhalten müsse dringend auf den Prüfstand, sei es bei fragwürdigen Rabattverträgen oder bei sogenannten Abrechnungsoptimierungen.
„Wir begrüßen grundsätzlich die Ankündigung von Minister Bahr als Schritt in die richtige Richtung“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Andreas Köhler. Entscheidend sei, dass das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis geschützt bleibe. Zudem dürfe nicht der gesamte Berufsstand unter Generalverdacht gestellt werden.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), signalisierte Unterstützung für Bahrs Vorhaben. „Korruption im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt“, sagte er der Berliner Tageszeitung vom Donnerstag. „Wir wollen und werden daher mit dem Minister schärfere Strafregelungen noch vor der Wahl angehen.“ Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kritisierte Bahrs Entwurf in dem Blatt hingegen als „Etikettenschwindel“. Erforderlich sei eine Regelung im Strafgesetzbuch und nicht, wie von Bahr vorgeschlagen, durch das Sozialgesetzbuch. © fos/aerzteblatt.de

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