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Politik

SPD für verschärftes Strafrecht bei Genitalverstümmelung

Montag, 8. April 2013

Berlin – Die SPD-Fraktion fordert eine Verschärfung des Strafrechts bei Genitalverstümmelung. Dazu soll die Genitalverstümmelung zum Verbrechen hochgestuft werden und als Auslandstat gegen sogenannte inländische Rechtsgüter gelten, heißt es in einem heute im Bundestag eingereichten Gesetzentwurf. Damit könnten im Ausland begangene Genitalverstümmelungen, die in Deutschland lebende Frauen und Mädchen betreffen, strafrechtlich verfolgt werden.

Bisher gilt Genitalverstümmelung als Vergehen. Damit ist deutsches Strafrecht nur anwendbar, wenn die Tat vor Ort mit Strafen belegt wird. In vielen Ländern, in denen Genitalverstümmelung praktiziert wird, ist dies nicht der Fall.

Schätzungen der Frauenrechtsorganisation Terre des femmes zufolge sind in Deutschland rund 20.000 Frauen und Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Weitere 5.000 sind gefährdet, Opfer von Genitalverstümmelung zu werden. In der Regel organisieren die Eltern die Beschneidung innerhalb eines Auslandsaufenthaltes. Eine Genitalverstümmelung ziehe schwerwiegende psychische und körperliche Folgen nach sich, so der Antrag der SPD. Die Betroffenen litten unter Angst und Depressionen.

Nach Angaben der Bundesärztekammer haben die Frauen und Mädchen lebenslange Schmerzen, Infektionen und mit Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt zu rechnen. Laut Antrag ist Genitalverstümmelung daher nicht nur eine gefährliche Körperverletzung, sondern auch eine Misshandlung von Schutzbefohlenen, wenn die Betroffene unter 18 Jahren ist.

Auch die Grünen-Fraktion hat bereits einen Gesetzesentwurf zur Genitalverstümmelung vorgelegt. Sie fordern, Genitalverstümmelung in den Katalog der Körperverletzungen aufzunehmen. © afp/aerzteblatt.de

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