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Europäisches Patentamt widerruft Stammzellpatent

Freitag, 12. April 2013

München –­ Das Europäische Patentamt (EPA) hat gestern das umstrittene Stamm­zellpatent des Bonner Neurowissenschaftlers Oliver Brüstle widerrufen. Hintergrund seien rechtstechnische Fragen, sagte heute der stellvertretende EPA-Sprecher Rainer Osterwalder. Ethische Fragen seien jetzt im Verfahren nicht erörtert worden.

„Das Patent muss so, wie es erteilt worden ist, widerrufen werden, weil es sich auf Inhalte bezieht, die in der ursprüngliche Anmeldung nicht beschrieben sind“, sagte Osterwalder. Der – nach ethischen Einwänden bereits angepasste – Patentantrag Brüstles bezog sich auf die Entnahme von Stammzellen, ohne dass der Embryo beeinträchtigt oder zerstört wird. Solche Techniken waren aber bei der Anmeldung 1998 gar nicht öffentlich bekannt.

Um das Brüstle-Patent gibt es seit Jahren Streit: Brüstle hatte bereits in den 90er-Jahren für sein Verfahren, aus menschlichen Zellen die Vorläufer von Nervenzellen zu gewinnen, beim Deutschen Patentamt beantragt, diese Therapie schützen zu lassen. Er erhielt schließlich das Patent für das Verfahren zur Herstellung „in unbegrenzter Menge“ und für die Verwendung „zur Therapie von neuralen Defekten“.

Die Umweltorganisation Greenpeace reichte im Oktober 2004 Klage gegen das Patent ein. Das Bundespatentgericht in München erklärte dann im Jahr 2006 das Patent teilweise für nichtig, „soweit dieses Zellen und die Herstellung von Zellen umfasst, die aus embryonalen Stammzellen von menschlichen Embryonen gewonnen werden“. Brüstle legte gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof Berufung ein.

Der Bundesgerichtshof entschied schließlich, dass Erfindungen nicht patentiert werden können, sofern sie auf Stammzellen beruhen, für die Embryonen zerstört wurden. Ein Patentschutz soll hingegen möglich sein, wenn die embryonalen Stammzellen durch andere Methoden gewonnen wurden (Urteil vom 27. November 2012, Az.: XZR 58/07).

Eine US-amerikanische Firma hatte im November 2006 Einspruch gegen das Euro­päische Brüstle-Patent beim EPA eingelegt und den Widerruf des Patents verlangt.

Brüstle zeigte sich jetzt überrascht, dass das Europäische Patentamt die Sache restriktiver interpretiert als der Bundesgerichtshof „Das EPA geht jetzt hinter die Haltung des Bundesgerichtshofs zurück.“ Dennoch komme der Entscheid nicht unerwartet. Denn das EPA habe in der Vergangenheit in biotechnologischen Sachen doch eine sehr vorsichtige Haltung eingenommen, sagt Brüstle. Wie es am Ende ausgehe, müsse man sehen – wenn der Fall die nächste Kammer erreiche. © EB/aerzteblatt.de

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