Ärzteschaft
Bundesratsinitiative gegen Refinanzierung bei den Hausarztverträgen
Dienstag, 16. April 2013
München – Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat eine Bundesratsinitiative Bayerns gegen die sogenannte Refinanzierungsklausel bei den Hausarztverträgen begrüßt. „Die Streichung der Sparklausel ist ein wesentlicher Baustein, um auch in Zukunft über sinnvolle Hausarztverträge allen Bürgern eine wohnortnahe hausarztzentrierte Versorgung anbieten zu können“, sagte der BHÄV-Vorsitzende Dieter Geis.
Die strittige Klausel im Paragraf 73b, Satz 5a SGB V sieht vor, dass sich Mehrleistungen im Rahmen der Hausarztverträge durch Einsparungen an anderer Stelle gegenfinanzieren müssen, zum Beispiel bei den Krankenhauseinweisungen oder den Arzneimittelkosten.
Geis forderte die Politik auf, rasch zu handeln. Die Hausarztverträge nach altem Recht ohne die Refinanzierungsklausel liefen in Bayern 2014 ab. „Die Lücken in der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung werden immer größer. Wir fordern deshalb, dass sich alle Bundesländer schon aus Eigennutz dieser Initiative Bayerns anschließen und die Fraktionen im Deutschen Bundestag auffordern, den Absatz 5a des § 73 b SGB V wieder zu streichen“, so der BHÄV-Vorsitzende.
Gleichzeitig warnte er davor, Hausarztverträge auf anderem Weg wieder ad absurdum zu führen. „Fundamental dafür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin verpflichtet bleiben, ihren Versicherten Hausarztverträge auch anbieten zu müssen“, betonte er.
© hil/aerzteblatt.de

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