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Ausland

Britisches Gericht befasst sich erneut mit Sterbhilfe

Donnerstag, 18. April 2013

London – Im Mai wird ein britisches Gericht erneut über einen Fall von aktiver Sterbehilfe entscheiden müssen. Nach einem Bericht des britischen Senders BBC vom Donnerstag wird das Berufungsgericht in London am 14. und 15. Mai über den Fall eines Mannes entscheiden, der seit einem Autounfall vor 23 Jahren vom Hals abwärts gelähmt und auf ständige Hilfe angewiesen ist. Der 58-jährige Paul Lamb kämpft den Angaben zufolge dafür, mit Unterstützung eines Arztes aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu dürfen.

Er schließt sich damit der Familie des inzwischen verstorbenen Tony Nicklinson an. Der schwerst­gelähmte Brite war vergangenen August gestorben, eine Woche nachdem er vor Gericht mit der Forderung nach einem Recht auf Selbsttötung unter ärztlichem Beistand gescheitert war. Seine Witwe Jane als Bevollmächtigte und Rechtsnachfolgerin führt den Fall in seinem Namen weiter.

BBC zitiert Lamb mit den Worten, er habe seit 23 Jahren ununterbrochen Schmerzen und sei rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen. Sein Leben bestehe nur doch darin, „gefüttert und getränkt“ zu werden. Er habe immer sein Bestes gegeben, „jetzt fühle ich mich erschöpft und bin meines Lebens wirklich müde“, so Lamb. Er könne und wolle nicht weiterleben, fühle sich in der Situation gefangen und sehe keinen Ausweg. „Genug ist genug“, sagte Lamb.

Der Zeitung The Guardian sagte Lamb, er sei überzeugt, dass Menschen wie Tony Nicklinson und er das Recht auf einen selbstbestimmten Tod haben müssten. Er werde alles ihm Mögliche tun, damit das Gesetz entsprechend geändert werde. Auch wenn er möglicherweise keinen juristischen Durchbruch erreiche, sei er sich sicher, dass es irgendwann eine Gesetzesänderung geben werde.

Beihilfe zum Suizid ist in Großbritannien ein Straftatbestand, der mit bis zu 14 Jahren Haft belegt werden kann. Obwohl mehr als 100 todkranke Briten in den vergangenen zehn Jahren ihr Leben in ausländischen Kliniken beendeten, wurde bislang niemand wegen Sterbehilfe strafrechtlich verfolgt. Im Februar 2010 gab die Staatsanwaltschaft neue Richtlinien zum Umgang mit solchen Fällen aus; dies führte bislang jedoch nicht einer Verurteilung. © kna/aerzteblatt.de

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