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Politik

NAV kritisiert größeren Einfluss der Aufsicht auf Vorstandsgehälter

Donnerstag, 25. April 2013

Berlin – Der NAV-Virchow-Bund hat die geplanten Eingriffe in die Entscheidungs­autono­mie der ärztliche Selbstverwaltung kritisiert. „Es ist einzig und allein die Aufgabe der demokratisch legitimierten Gremien der Ärzteschaft zu bestimmen, wie die Verträge ihrer Vertreter gestaltet werden und wie diese vergütet werden“, erklärte der Bundes­vorsitzende Dirk Heinrich heute in Berlin.

Hintergrund: Die Bundesregierung plant, die Dienstverträge von Vorständen mehrerer Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens stärker als bisher im Vorfeld prüfen zu lassen. Dazu zählen auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Zu diesem Zweck sollen entsprechende Änderungsanträge an die  jüngste „AMG-Novelle“ angehängt werden, die sich gerade in der parlamentarischen Abstimmung befindet.

Die Koalition will auf diese Weise sicherstellen, „dass Vorstandsdienstverträge nicht ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde wirksam werden und die darin vereinbarten Vergütungen der Vorstände in angemessenem Verhältnis zur Größe der Körperschaft und zum Aufgabenbereich stehen“. Insbesondere die Zahl der Mitglieder einer Körperschaft sei zu berücksichtigen, heißt es in dem Änderungsantrag, der die Krankenkassen betrifft.

Aus weiteren Anträgen geht hervor, dass zudem KVen und KBV von einer Neuregelung betroffen wären, ebenso die hauptamtlich tätigen Unparteiischen im Gemeinsamen Bundesausschuss, die Vorstände im GKV-Spitzenverband und die Spitzenkräfte beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen sowie beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen.

Der NAV-Bundesvorsitzende Heinrich monierte, damit werde in einen Topf geworfen, was nicht zusammen gebracht werden dürfe: „Die Vorstände der Krankenkassen werden aus den Beitragsgeldern der Versicherten bezahlt. Das ist bei den Kassenärztlichen Vereini­gungen anders. Hier zahlen die Praxisärzte ihre Vertreter über die KV-Beiträge selber, das heißt aus ihrem Praxisumsatz.“

Außerdem bewirke der Vorstoß eine empfindliche Schwächung der Vertreterver­sammlungen, die die Vorstandsgehälter genehmigen: „Dies ist ein schwerer Eingriff in die Selbstverwaltung auf der Basis einer plumpen Neiddiskussion um Vorstandsgehälter.“

Die Koalition begründet ihr Vorgehen damit, dass die bisherigen Kontrollmöglichkeiten nicht ausgereicht hätten. Grundsätzlich gelte auch für Vorstandsdienstverträge der Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dennoch habe es in der Vergangenheit immer wieder „nicht nachvollziehbare Erhöhungen der Vorstands­vergütungen“ gegeben.

Im Hinblick auf die Vergütungen von Krankenkassenvorständen wird angemerkt, dass es beispielsweise keinen Bezug zwischen Versichertenzahl und Vergütungshöhe gebe. Variable Vergütungsanteile, die inzwischen verbreitet seien, erschwerten die Beurteilung von Verträgen zusätzlich. Die Selbstverwaltung habe Fehlentwicklungen „nicht effektiv verhindern können“.

Ausführlich wird in den Änderungsanträgen auch erläutert, weshalb die Eingriffs­möglichkeiten der Aufsichtsbehörden nach Ansicht von Union und FDP derzeit nicht ausreichen. Zum einen gebe es unterschiedliche Auffassungen über die Vorlagepflicht von Vertragsentwürfen für Vorstände.

Zum anderen könnten diese regelmäßig erst im Nachhinein beanstandet werden, und dies nur mit Mühe: „Die Durchsetzung einer Vertragsänderung oder von Schadenersatzansprüchen im aufsichtsrechtlichen Verfahren ist zeitintensiv und konfliktanfällig“, heißt es.

© Rie/aerzteblatt.de

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