Politik
Kosten für häusliche Krankenpflege steigen
Freitag, 3. Mai 2013
Berlin – Die Ausgaben für die sogenannte häusliche Krankenpflege sind weiter gestiegen. Darauf hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hingewiesen. Demnach gaben die gesetzlichen Krankenkassen für häusliche Krankenpflege 2012 nach vorläufigen Daten rund 3,87 Milliarden Euro aus, 2011 waren es rund 3,52 Milliarden Euro.
Häusliche Krankenpflege über die gesetzliche Krankenversicherung kommt hauptsächlich dann in Betracht, wenn aufgrund einer Erkrankung neben der ärztlichen Behandlung zusätzlich Pflegeleistungen notwendig sind. Laut GKV-Spitzenverband war das 2011 bei etwa drei Millionen gesetzlich Versicherte der Fall. Sie nahmen mehr als 205 Millionen Tage häusliche Krankenpflege in Anspruch.
Dabei bezogen Frauen diese Leistung der gesetzlichen Krankenkassen fast doppelt so häufig wie Männer. „Angesichts des Älterwerdens unserer Gesellschaft und der stetigen Zunahme von Single-Haushalten ist zu vermuten, dass die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung noch weiter zunehmen wird“, heißt es dazu aus dem GKV-Spitzenverband.
Voraussetzung für alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist, dass der Patient die notwendigen Pflegemaßnahmen nicht selbst leisten, aber auch keine andere im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann. Zudem muss eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung hierfür vorliegen. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen laut GKV-Spitzenverband zehn Euro je Verordnung und zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Jahr zuzahlen – allerdings nur bis zur individuellen Belastungsgrenze.
Ist häusliche Pflege wegen einer Schwangerschaft oder einer Entbindung erforderlich, entfällt die Zuzahlung ganz. Dem Verband zufolge kann häusliche Krankenpflege aber nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch an anderen geeigneten Orten, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten erbracht werden. Voraussetzung: Der gesetzlich Versicherte hält sich dort regelmäßig auf. Dafür müssen allerdings geeignete räumliche Verhältnisse im Hinblick auf Hygiene und die Wahrung der Intimsphäre gewährleistet sein. © hil/aerzteblatt.de

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