Politik
Ethikrat will Änderungen für Todesfeststellung diskutieren
Montag, 6. Mai 2013
München – Der Deutsche Ethikrat will sich nach Informationen des Münchner Magazins Focus vom Montag mit einer Änderung der Kriterien für die Todesfeststellung bei Organspendern beschäftigen. Hintergrund ist die zurückgehende Zahl an Spenderorganen. Konkret solle es um das Kriterium des Herz-Kreislauf-Stillstands gehen, sagte der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling. Der Vorsitzende der Ethikrat-Arbeitsgruppe Tod, Sterben und Organtransplantation erhofft sich davon eine Steigerung des Organaufkommens. In anderen Ländern sei dies bereits in Bezug auf Nieren zu beobachten.
Bei einer Neuregelung würde der Mensch als postmortaler Organspender infrage kommen, wenn sein Kreislauf eine bestimmte Zeit, etwa zehn Minuten, still stehe, erläuterte Höfling. Derzeit gilt in Deutschland der Hirntod, der irreversible Ausfall aller Gehirnfunktionen, als Hauptkriterium für die Organentnahme. Die diskutierte neue Kategorie heißt in der Fachsprache „non-heart-beating donors“ (Spender ohne Herzschlag).
Deutscher Ethikrat: Keine Prüfung neuer Todeskriterien
Köln – Der Deutsche Ethikrat sucht nicht nach neuen Organressourcen und prüft auch keine neuen Todeskriterien. Das betonte heute der Kölner Staatsrechtler und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft des Ethikrats „Sterben, Tod, Organtransplantation“, Wolfram Höfling, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.
Die Bundesbürger sind immer weniger zur Organspende bereit. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation sank die Zahl der Spender 2012 um 12,8 Prozent und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2002. Grund dafür dürften die im vergangenen Jahr ermittelten Manipulationen bei der Organtransplantation sein. So waren Unregelmäßigkeiten in Göttingen, Regensburg und München bekanntgeworden.kna © kna/aerzteblatt.de

Erster April?

Fallbeil statt Reanimation?
Einen Herz-Kreislauf-Stillstand über eine bestimmte Zeit von etwa zehn Minuten als ausreichend erscheinen zu lassen, um willkürlich Organentnahmen zum Nachteil von Organspendern und zum Vorteil einer "Transplantationsindustrie" zu legitimieren, widerspricht nicht nur allen Reanimationskriterien. Es widerspricht auch z. B. der amtlichen Todesbescheinigung in meinem Bundesland NRW, nach der die bloße Feststellung von "Atemstillstand, Herz-Kreislaufversagen" n i c h t als Todesursachen-Angabe zulässig ist.
Mit „non-heart-beating donors“ (Spender ohne Herzschlag) erweist man der Transplantationsmedizin einen Bärendienst. Es werden logischerweise noch w e n i g e r Donatoren bereit sein, ihre Organe zu spenden. Patienten werden sich mit Abscheu abwenden. Müssen sie doch befürchten, dass nach 10 Minuten und 1 Sekunde Herzstillstand der Notarzt statt Kardiopulmonaler Reanimation (CPR) das Fallbeil schwingt? Und die Behauptung, dass man sich in anderen Ländern bereits eine Niere "schnappen" könnte, wenn sich der potentielle Organspender mal 10 Minuten nicht rührt, ist an Abenteuerlichkeit kaum zu übertreffen.
Ich bitte, meine Polemik zu verstehen, denn ich hatte von Anfang an den Verdacht, dass eine völlig verkorkste Neuordnung des Transplantationsgesetzes nur dazu dienen soll, humanmedizinischen Sachverstand in der Transplantationsmedizin durch juristische Hybris und praktizierende Ahnungslosigkeit zu ersetzen.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Letztes Vertrauen wird verspielt
Eine klare Stellungnahme der Bundesärztekammer gegen eine Organentnahme bei Herz-Kreislaufstillstand liegt vor. Es ist für mich deshalb völlig unverständlich, warum man nun dieses Thema auf die Tagesordnung setzt.

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