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Politik

Zurückhaltung nach Berichten über Klon-Erfolge

Donnerstag, 16. Mai 2013

Bonn – Berichte über erfolgreiche Klonexperimente in den USA sind in Deutschland mit Zurückhaltung aufgenommen worden. Die katholische Kirche und Unionspolitiker sprachen heute von einem „ethisch und medizinisch falschen Weg“. Der SPD-For­schungsexperte Rene Röspel betonte, die Experimente seien mit deutschem Recht unvereinbar. Dennoch sei die Bundesrepublik durch andere Forschungsansätze erfolgreich. Der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle sprach von Fortschritten für die Grundlagenforschung.

Wissenschaftler der Universität Oregon hatten gestern mitgeteilt, es sei ihnen gelungen, erstmals embryonale Stammzellen aus einem geklonten Embryo zu gewinnen. Die For­scher veröffentlichten die Ergebnisse ihrer Untersuchungen in der Fachzeitschrift Cell. Der russischstämmige Stammzellforscher Shoukhrat Mitalipov und sein Team hatten mit derselben Methode, mit der vor 16 Jahren auch das Klonschaf Dolly erzeugt wurde, menschliche Embryonen geschaffen. Ein Fernziel der Wissenschaftler ist die Gewinnung menschlicher Embryonalzellen für therapeutische Zwecke und nicht die Erzeugung geklonter Menschen.

Brüstle würdigte die Experimente als Fortschritt für die Grundlagenforschung. Im Gespräch mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ zeigte er sich aber zurückhaltend. Einen „Erfolg“ wolle er die aufsehenerregenden amerikanischen Klonierungsexperimente nicht nennen. „Ganz unkritisch von einem Erfolg zu sprechen würde bedeuten, die damit verbundene ethische Problematik auszublenden“, sagte der Forscher.

„Ganz sicher wird diese Studie wieder die alte Diskussion beleben, ob und an welcher Stelle der wissenschaftlichen Machbarkeit Grenzen gesetzt werden müssen“, fügte Brüstle hinzu. Es gebe durchaus Verfahren, die durch internationale Konventionen gebannt werden sollten. Dazu zählten das reproduktive Klonen und bleibende Eingriffe in die menschliche Keimbahn

Erstmals embryonale Stammzellen beim Menschen geklont

US-Forscher haben offenbar technische Schwierigkeiten bei der Klonierung embryonaler Stammzellen beim Menschen überwunden. Die in Cell (2013; 10.1016/j.cell.2013.05.006) vorgestellten Experimente sollen die Behandlung von Krankheiten erleichtern, sie dürften aber auf heftige ethische Bedenken stoßen.

Als „äußerst problematisch“ kritisierte der Augsburger katholische Weihbischof Anton Losinger die Experimente. Das Mitglied des Deutschen Ethikrats warnte vor einer „Verzweckung des Menschen“. Es drohe ein Einstieg in das therapeutische Klonen und damit in die Vernichtung menschlicher Embryonen für medizinische Zwecke.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe sagte, es sei „ethisch unvertretbar, menschliche Embryonen durch Klonen herzustellen, um sie zur Stammzellgewinnung zu töten“. Auch die Risiken und Belastungen für die Eizellspenderinnen sowie die Bezahlung für die Eizellspende seien ethisch nicht akzeptabel. Hüppe, der auch Behindertenbeauftragter der Bundesregierung ist, warnte zudem vor vorschnellen Hoffnungen auf medizinische Heilung: „Denn es gibt keinerlei Therapie oder klinische Studie mit Klonstammzellen und so gut wie keine tierexperimentelle Grundlage.“

Auch der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese (CDU), betonte, nach wie vor seien viele medizinische Fragen beim Klonen ungelöst. So entwickelten embryonale Stammzellen nach Transplantationen Tumoren. Außerdem würden für das therapeutische Klonen Hunderttausende weiblicher Eizellen benötigt. 

Röspel erklärte, Deutschland sei auch ohne Klon-Experimente einer der weltweit führenden Standorte für Stammzellforschung. „Gesellschaft und Politik haben über Jahre in einem harten Ringen tragfähige Rechtsgrundlagen für die Stammzellforschung und den Embryonenschutz geschaffen.“ Das Herstellen von menschlichen Embryonen zu anderen Zwecken als zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bleibe verboten. „Weder in unserer Gesellschaft noch im Bundestag gibt es eine Mehrheit, die sich dafür ausspricht, dass menschliche Embryonen allein zu Forschungszwecken hergestellt werden dürfen sollten.“ © kna/aerzteblatt.de

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