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Ärzteschaft

Ärztetag erzielt Kompromiss zur ambulanten Weiterbildung

Freitag, 31. Mai 2013

© Gebhardt

Hannover – Nach heftigen Debatten hat sich der Deutsche Ärztetag heute auf einen Kompromiss zur Förderung der ambulanten Weiterbildung geeinigt. Er sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung künftig Kompetenzen und Inhalte, die nur in der ambulanten Versorgung vermittelbar sind, auch dort erlernen müssen. Um dies im erforderlichen Umfang zu ermöglichen, sollen die ambulanten Weiterbildungsstellen zusätzlich aus dem Gesundheitsfonds finanziert werden, heißt es in dem Beschluss des Deutschen Ärztetages. Denn die Ärzte in Weiterbildung müssten in den Praxen die gleichen tariflichen Konditionen vorfinden wie ihre Kollegen im Krankenhaus.

Entzündet hatte sich der Konflikt an einem Vorschlag der Kassenärztlichen Bundes­vereinigung (KBV), eine Pflicht zur Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Ärzte einzuführen. Die Klinikärztegewerkschaft Marburger Bund lehnte dies kategorisch ab. Die Förderung der ambulanten Weiterbildung drohte zu scheitern.

Eine Verhandlungskommission, der Vertreter des Marburger Bundes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Deutschen Hausärzteverbandes, des Berufsverbands der Internisten, des Hartmannbundes und des NAV-Virchow-Bundes angehörten, handelten am Mittwochnachmittag in zähem Ringen einen Kompromiss aus. Moderiert hatte den Prozess Theodor Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer.

Ausgewogenes Papier
„Wir haben ein ausgewogenes Papier erarbeitet“, erklärte Stefan Windau (Sachsen) für die Verhandlungskommission. „Wir haben in guter Arbeitsatmosphäre ein vernünftiges Ergebnis erzielt.“ Es sei gelungen, für die wesentlichen Knackpunkte Lösungen zu finden: Der Kompromissantrag enthalte keine ausdrückliche Pflicht zur ambulanten Weiterbildung mehr. Er stelle außerdem klar, dass die Ärztekammern für die Inhalte der Weiterbildung verantwortlich blieben und die Förderung der ambulanten Weiterbildung unter Finanzierungsvorbehalt stehe.

„Die Diskussion über zwei Tage hat sich gelohnt“, erklärte Franz Bartmann, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer, nachdem der Deutsche Ärztetag dem Kompromiss und dem grundlegenden Antrag des BÄK-Vorstands zur Stärkung der ambulanten Weiterbildung mit großer Mehrheit zugestimmt hatte. „Das ist ein echter Kompromiss, der die Belange aller erfüllt hat“, sagte er. Und an die Delegierten gewandt: „Sie haben den Ärztetag in Hannover ein Stück weit gerettet.“

Die Stärkung der ambulanten Weiterbildung ist notwendig geworden, weil es zunehmend schwierig wird, bestimmte Inhalte und Kompetenzen in den Krankenhäusern zu vermitteln. Denn es werden zunehmend Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert, wie es in dem Vorstandsbeschluss der Bundesärztekammer heißt. Zudem ließen sich Krankheitsverläufe und unterschiedliche Schweregrade von Erkrankungen besser in einer sektorübergreifenden Weiterbildung vermitteln. © HK/aerzteblatt.de

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