Ärzteschaft
116. Deutscher Ärztetag beendet – Zusammenfassung II
Freitag, 31. Mai 2013
Hannover – Der Ärztetag sprach sich dafür aus, die Zusammenarbeit von Hausärzten und Betriebsärzten bei der beruflichen Wiedereingliederung zu stärken. Um Verbesserungen auf diesem Gebiet zu erreichen, sollen gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement angeboten werden. Der Ärztetag begrüßte zudem die Resolution der Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses des Ausschusses für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und unterstützt das geplante Aktionsbündnis zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses.
Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen ausbauen
Die Delegierten haben für eine verstärkte und häufigere Durchführung von Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen sowohl im ambulanten Sektor als auch in Krankenhäusern plädiert. Die Konferenzen seien ein wichtiges Instrument in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung sowie des Qualitätsmanagements, heißt es in einer Entschließung.
Es sei möglich, ohne Schuldzuweisungen und Sanktionen interdisziplinär aus Fehlern oder Komplikationen zu lernen. Durch regelmäßige offene Diskussionen über klinische Abläufe während der Konferenzen würde die Sicherheits- und Lernkultur in Gesundheitseinrichtungen nachhaltig gefördert. Ein weiterer positiver Effekt sei das Erlernen von Soft Skills wie analytischem Denken, zielgerichteter Kommunikation und Präsentation, die für den ärztlichen Alltag unabdingbar seien. Als systematische Grundlage für diese Instrumente entwickelt die Bundesärztekammer derzeit einen methodischen Leitfaden zu Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen.
Keine Benachteiligung von Menschen nach Psychotherapie
Menschen, die sich einer Psychotherapie unterzogen haben, dürfen nicht benachteiligt werden, haben die Delegierten in Hannover gefordert. Die Zahl der diagnostizierten psychischen Erkrankungen steige ebenso wie die Zahl der Arbeitsunfähigkeits- und Krankentage sowie Frühberentungen aufgrund psychischer Störungen. Derzeit würden Menschen, die sich einer Psychotherapie unterzogen haben, etwa beim Abschluss von Versicherungen, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung sowie bei der Verbeamtung benachteiligt. Eltern würden mittlerweile aus Angst vor späteren Benachteiligungen notwendige Psychotherapien für ihre Kinder ablehnen, warnte das Ärzteparlament.
Darüber hinaus forderte der Deutsche Ärztetag einstimmig, dass Suchterkrankungen in Diagnostik und Therapie anderen psychiatrischen Erkrankungen gleichgestellt werden. Jede psychiatrische Erkrankung kann in psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt und abgerechnet werden. „Es kann nicht sein, dass Suchterkrankungen davon ausgenommen sind und hier eine Behandlung nur möglich ist, wenn eine weitere psychiatrische Erkrankung vorliegt“, kritisierte der Ärztetag.
Nach gängiger Praxis können die Krankenkassen die Behandlungsvergütung von Suchterkrankungen bis zu zwei Jahre nach Behandlung streichen, sofern keine zweite psychiatrische Erkrankung festgestellt werden kann. „Dies stellt eine Diskriminierung von Suchtkranken gegenüber anderen psychisch Erkrankten dar“, so der Ärztetag.
Zudem forderte das Ärzteparlament die Landesregierungen auf, zeit- und praxisnahe gesetzliche Regelungen zur Behandlung nicht einwilligungsfähiger psychisch Kranker zu schaffen. Dadurch, dass in einigen Bundesländern die Psychisch-Kranke-Gesetze aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr gelten, sei bei Ärzten und Patienten Unsicherheit hinsichtlich des verantwortungsvollen ethischen Umgangs mit Zwangsbehandlungen entstanden.
Zuschuss an Uni-Kliniken an tarifliche Entgeltsteigerungen anpassen
In einem weiteren Beschluss forderten die Delegierten, den Zuschuss der Bundesländer für Forschung und Lehre an den Universitätskliniken künftig in vollem Umfang automatisch um die jeweiligen tariflichen Entgeltsteigerungen anzupassen. Es sei nicht zumutbar, dass die Universitätskliniken für ihr Personal tarifierte Entgeltsteigerungen durch Einsparungen wie Personalkürzungen selbst auffangen müssten.
Zudem hat der Ärztetag die Landesregierung und den Landtag von Sachsen-Anhalt aufgefordert, die universitätsmedizinischen Standorte Halle und Magdeburg zu erhalten und die Finanzierung der Lehre und Forschung an diesen Standorten zu sichern. Nur durch beide Standorte sei die medizinische Maximalversorgung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten, heißt es in der einstimmig gefassten Entschließung. © EB/aerzteblatt.de

Mein DÄT-Fazit - von der Ethik zur Monetik
Nach dem Impuls-Vortrag des Freiburger Medizinethikers Prof. Dr. med. Giovanni Maio mit „Warnung vor der zunehmenden Ökonomisierung der Medizin“, nach dem Input-Vortrag von Prof. Olaf von dem Knesebeck vom Hamburger Institut für Medizinische Soziologie, Sozialmedizin und Gesundheitsökonomie, wie „Gesundheitliche Auswirkungen von Armut“ besser bekämpft werden könnten, nach der DÄT-Forderung-„sichere Versorgung für Migranten ohne Versicherungsschutz“ nach der DÄT-Entschließung gegen berufliche und soziale „Benachteiligung von Menschen nach Psychotherapie“, waren die moralisch-ethischen Kontemplationen zum Themenkomplex gesellschaftliche, sozioökonomische Armut, Gesundheit, Krankheit, Benachteiligung und medizinische Versorgung abgeschlossen.
Danach konnte man sich wieder frei nach Nestroy dem Generalthema "Von der Wiege bis zur Bahre - Honorare, Honorare, Honorare" zuwenden:
• Forderung nach mehr Planstellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst
• GOÄ-Punktwert sofort auf einen Schlag um 30 Prozent anheben, wegen
• 30,4 % Inflationsausgleich für eine seit 1983/1996 versäumte GOÄ-Reform
• Zusammenarbeit von Haus- und Betriebsärzten finanziell Institutionalisieren
• Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen ausbauen
• Sach- und Personal-Zuschüsse an Universitäts-Kliniken erhöhen
• Duales Krankenversicherungssystem zur Versorgungssicherung erhalten
Positiv hervorheben will ich DÄT-Forderungen wie
• „Familienfreundliche Arbeitsbedingungen“ in Klinik und Praxis mit
• Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf
• Breiteres Auswahlverfahren zum Medizinstudium
• Umfassendes Tabakwerbeverbot
Keine Alkoholwerbung zu fordern, war offensichtlich keine Lösung?
Doch indem der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, bereits bei der Eröffnungsveranstaltung des 116. Deutschen Ärztetages dazu aufrief, „die böse Saat des Gerüchts, der Verleumdung und Unterstellung nicht den ärztlichen Alltag zerstören“ zu lassen und zugleich vor dem „sozialistischen Einheitsbrei einer Bürgerversicherung“ öffentlich warnte, machte er sich gemeinsam mit den Delegierten zu Kumpanen der derzeitigen konservativ-liberalen CDU/CSU/FDP-Regierungskoalition. "Ärzte kämpfen an der Seite der Koalition" verbreitete die Deutsche Presseagentur (dpa) denn auch folgerichtig als Fazit des 116. Deutschen Ärztetages in Hannover. In vorauseilendem Gehorsam gegenüber Schwarz-Gelb wurde die eigentlich nur von den Liberalen protegierte "einkommensunabhängige Gesundheitspauschale" als Krankenversicherung der Zukunft reanimiert. Diese „Kopfpauschale“ bedeutet, dass Auszubildende mit 700 bis 1.000 € mtl. genauso viel einzahlen, wie GKV-Kassen-Vorstandsvorsitzende, die mit 20.000 € nach Hause gehen. Alle finanzieren mit 200-250 € Einheitspauschale monatlich eine möglichst noch profitorientierte Krankenversicherungs-AG? Fertig ist eine Umverteilungsmaschinerie von Unten nach Oben mit einer sozial diskriminierenden, im Übermaß benachteiligenden und verfassungswidrigen Kopfpauschale, mit der bereits ein Ex-Bundesgesundheitsminister Dr. med. Philipp Rösler gescheitert ist.
Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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