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Kompromiss: Mindest­quotenregelung für ärztliche Psychotherapeuten wird verlängert, unbesetzte Praxissitze auch für Psychologen

Freitag, 7. Juni 2013

Berlin – Die Mindestquotenregelung von 25 Prozent für ärztliche Psychotherapeuten (§101 Absatz 4 Satz 5 SGB V) wird um zwei Jahre bis Ende 2015 verlängert. Ebenso die gesetzliche Regelung einer Mindestquote von 20 Prozent für Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeuten. Das hat der Bundestag am Donnerstag im Rahmen des Dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.

Gleichzeitig wird aber die sogenannte Anrechnungsklausel nach §101 Absatz 4 SGB V teilweise gestrichen. Damit wird es künftig Psychologischen Psychotherapeuten möglich sein, für ärztliche Psychotherapeuten vorbehaltene aber nicht ausgeschöpfte Zulassungsmöglichkeiten zu nutzen, sofern der Versorgungsgrad unter 110 Prozent liegt. Viele Sitze konnten von ärztlichen Psychotherapeuten nicht besetzt werden, weil in diesem Fachbereich Nachwuchsmangel herrscht.

Die Mindestquotenregelung für Erwachsenentherapeuten, auch „Ärztequote“ genannt, sieht vor, dass ein Versorgungsanteil von 25 Prozent der psychotherapeutischen Praxissitze ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Diese gesetzliche Regelung sollte Ende 2013 auslaufen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte allerdings in der zu Jahresanfang in Kraft getretenen Bedarfsplanungs-Richtlinie eine Verlängerung der Ärztequote vorgesehen, die jedoch vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet worden war.

Die ärztlichen Psychotherapeuten haben dann über einen Änderungsantrag im Arzneimittelrechtsgesetz einen weiteren Vorstoß zur Verlängerung der Ärztequote unternommen.

Bundesweit könnten nun ab 2014, wenn die neue Regelung in Kraft tritt, 276 Praxissitze, die für ärztliche Psychotherapeuten reserviert waren, an Psychologische Psycho­therapeuten vergeben werden, hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ausgerechnet. „Durch diesen Kompromiss wird sich die Versorgung psychisch Kranker verbessern“, sagte BPtK-Präsident Rainer Richter. Insbesondere in Ostdeutschland wären Versorgungsprobleme weiter verschärft worden, hatte die Kammer argumentiert. Dort wären voraussichtlich 200 psychotherapeutische Praxissitze unbesetzt geblieben, wenn die Ärztequote ohne Aufhebung der Anrechnungsklausel  verlängert worden wäre.

© pb/aerzteblatt.de

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