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Ärzte, die bei Organspende manipulieren, sollen Freiheitsstrafe erhalten

Mittwoch, 12. Juni 2013

Berlin – Ärzte, die den Gesundheitszustand eines Patienten, der auf der Warteliste für ein Spenderorgan steht, absichtlich „unrichtig erheben oder unrichtig dokumentieren“ oder „einen unrichtigen Gesundheitszustand eines Patienten“ an die Vermittlungsstellen übermitteln, sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden. Das sieht ein Änderungsantrag von Union und FDP vor, der an das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ angehängt und am Freitag im Bundestag beraten werden soll.

„Diese Verbotsnorm erfasst alle maßgeblichen Schritte von der Erhebung bis zur Über­mittlung an Eurotransplant, in denen Manipulationen vorgenommen werden können, und richtet sich an alle insoweit beteiligten Personen“, heißt es in der Begründung des Gesetzestextes. Eine „unrichtige Erhebung und Dokumentation“ könne beispielsweise die Manipulation oder den Austausch von Blutproben umfassen, aber auch falsche Erhebungen und Wiedergaben von Untersuchungsergebnissen, wie zum Beispiel der Blutgruppe, das Vortäuschen von Behandlungen oder das Verschweigen von Kontraindikationen.

Das sei ein ziemlich deutliches Strafmaß, das verdeutliche, dass es sich bei einer solchen Manipulation nicht um ein Kavaliersdelikt handele, sondern um eine Straftat, die für Menschen auf der Warteliste tödlich enden könne, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn, heute in Berlin. Bislang sei eine solche Manipulation keine Straftat.

Zudem soll die Bundesärztekammer (BÄK) künftig ihre Richtlinien zur Transplantations­medizin begründen. Vor allem solle dabei „die Feststellung des Standes der Erkennt­nisse der medizinischen Wissenschaft“ dargelegt werden. Zudem will die Regierung die BÄK verpflichten, ihre Richtlinien künftig vom Bundesgesundheits­ministerium genehmigen zu lassen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens soll das Ministerium dabei auch zusätzliche Informationen und ergänzende Stellungnahmen anfordern können. © fos/aerzteblatt.de

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