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Politik

Organspende-Skandal: Vorwurf der Bestechlichkeit nicht bestätigt

Mittwoch, 19. Juni 2013

Göttingen – Bei den Ermittlungen im Organspende-Skandal hat die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür gefunden, dass Patienten Geld für eine schnellere Transplantation gezahlt haben. Die Verfahren gegen rund ein Dutzend Betroffene seien eingestellt worden, sagte heute der Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, Klaus Ziehe. Anklage wurde aber gegen den Ex-Leiter der Göttinger Transplantationsmedizin erho­ben. Dem Mediziner wird versuchter Totschlag in elf Fällen und Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen vorgeworfen. Der ursprüngliche Verdacht der Bestechlichkeit gegen den Mediziner habe sich nicht bestätigt, sagte Ziehe.

Der Arzt soll falsche Patientendaten an die zentrale Vergabestelle für Spenderorgane weitergeleitet haben. Dadurch rutschten seine Patienten auf der Warteliste für Spenderorgane so weit nach oben, dass ihnen in kürzester Zeit ein Organ zugewiesen und transplantiert wurde. Warum der Mediziner dies tat, ist noch unklar. Es sei kein Geld geflossen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Möglicherweise sei aber Geltungssucht oder Eitelkeit ein Motiv des Arztes gewesen. Der 46-jährige frühere Chef der Göttinger Transplantationsmedizin sitzt seit Januar in Untersuchungshaft.

Die Ermittler gehen davon aus, dass wegen des Mangels an Spenderorganen andere lebensbedrohlich erkrankte Menschen kein Organ erhielten und deshalb möglicherweise starben. Welcher Patient aufgrund welcher Falschmeldung möglicherweise starb, könne aber nicht genau zugeordnet werden. Deshalb wird dem Transplantationschirurgen nur versuchter Totschlag zur Last gelegt.

In drei weiteren Fällen soll der Arzt Lebern übertragen haben, obwohl medizinische Befunde gegen eine Transplantation sprachen. Die Patienten seien dann aufgrund der Operationen gestorben. Die Anklage sieht darin Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Ermittlungen gegen vier weitere Ärzte aus dem Uniklinikum Göttingen sind noch nicht abgeschlossen. Gegen sie besteht der Verdacht, an den Handlungen des Chefs beteiligt gewesen zu sein. Die Verfahren gegen weitere Klinikangestellte wurden eingestellt, auch die Ermittlungen gegen Mitarbeiter einer medizinischen Vermittlerfirma.

Der Anwalt des beschuldigten Mediziners äußerte sich heute zuversichtlich, dass sein Mandant freigesprochen wird. Es sei überhaupt nicht klar, dass der Arzt irgendwem geschadet habe, sagte Steffen Stern. Den Vorwurf des versuchten Totschlags halte er für juristisch fragwürdig.

Der Sprecher der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte, trotz der Anklage werde es schwer, ausreichend Beweise für eine Verurteilung des Transplan­tationsarztes zusammenzutragen. Mitwisser hätten kaum Interesse daran, sich selbst zu belasten. © hil/aerzteblatt.de

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