Politik
Transplantationsmedizin: Weitere Novelle vermutlich noch vor der Sommerpause
Dienstag, 25. Juni 2013
Berlin – Noch in dieser Legislaturperiode soll eine weitere Novelle des Transplantationsgesetzes verabschiedet werden. Am Donnerstag will der Bundestag abschließend die Anträge der Linksfraktion (17/12225) und der Bündnisgrünen (17/11308) zur Transparenz der Organspende sowie einen fraktionsübergreifenden Antrag (17/13897) beraten, mit dem die Abgeordneten Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken ziehen.
Während Bündnis90/Die Grünen und die Linke für eine öffentlich-rechtliche Struktur des Transplantationswesens in Deutschland plädieren, wollen Union, FDP und SPD die derzeitige Struktur der Transplantationsmedizin mit Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) als zentraler Koordinierungsstelle beibehalten. Beide Modelle wurden auch bei der Öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montag (24. Juni) nochmals diskutiert.
„Das System der Organspende und Transplantation in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt“, bekräftigte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Auch bei den bereits gezogenen Konsequenzen aus dem Transplantationsskandal vom letzten Sommer habe die Selbstverwaltung gezeigt, dass sie funktioniere und fristgerecht alle Auflagen des Gesetzgebers erfüllt.
Rainer Hess, hauptamtlicher Vorstand der DSO, verwies zudem auf die Umstrukturierung der DSO seit Beginn dieses Jahres: „Durch den neuen Stiftungsrat sind Bund und Länder unmittelbar in alle Geschehnisse einbezogen“. Zudem unterläge der Vertrag, auf dessen Basis die DSO tätig werde, der Kontrolle des Bundesgesundheitsministeriums. „Ich weiß nicht, wie da noch was aus dem Ruder laufen soll“, sagte Hess.
Anderer Ansicht war da die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Sie forderte in der Anhörung, dass der Staat die Kriterien zur Wartelistenführung, Todesfeststellung und Allokation selbst festlegen soll. Auch Koordination, Verteilung und Aufsicht in der Transplantationsmedizin sei in staatliche Hände zu legen. „Wir brauchen einen großen Wurf“, sagte Christine Eberle von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Dabei plädierte sie für die Etablierung eines staatlichen Instituts für die Organtransplantation, ähnlich dem Robert Koch-Institut.
Mehr Konsens gab es bezüglich der im fraktionsübergreifenden Antrag beschriebenen weiteren Maßnahmen in der Transplantationsmedizin, die das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende wieder herstellen sollen. So soll es „einheitliche und umfassende Datenerhebung im gesamten Prozessablauf der Transplantationsmedizin“ geben, um die Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf eine fundiertere Datenbasis zu stellen.
Ferner wird der Gemeinsame Bundesausschuss aufgefordert, die Verfahren der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin weiterzuentwickeln. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen Eurotransplant dazu verpflichten, jährlich einen Bericht über die Vermittlungsentscheidungen zu veröffentlichen. Die Länder werden aufgefordert, ihren Überwachungspflichten gegenüber den Transplantationszentren „ausnahmslos“ nachzukommen und die Anzahl der Zentren zu prüfen.
Zwei Maßnahmen hatte das Parlament bereits am 14. Juni verabschiedet, gekoppelt an das Gesetzgebungsverfahren zur Entlastung verschuldeter Versicherter. Kern dieser Neuregelung war erstens eine neue Strafvorschrift: Ärzte, die Manipulationen an Wartelisten für ein Spenderorgan vornehmen oder bewusst gegen die Richtlinien verstoßen, werden künftig mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belangt.
Zweitens muss die Bundesärztekammer (BÄK) ihre Richtlinien zur Transplantation dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorlegen. Damit soll eine staatliche Rechtsaufsicht über die Richtlinienerstellung sichergestellt werden. An der gesetzlich zugewiesenen Verantwortung der BÄK ändert sich nichts.
Nationales Transplantationsregister wird eingeführt
Kern der jetzt anstehenden Novelle wird die Etablierung eines nationalen Transplantationsregisters sein. Axel Rahmel, medizinischer Direktor von Eurotransplant, betonte die Bedeutung eines solchen Registers für die Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin, da mit ihm Allokation und Transplantationsqualität zusammengeführt werden könne. Eurotransplant spreche sich schon seit Jahren dafür aus. Die Daten lägen schon zum großen Teil vor. Wenn man Verteilungs-, Spender- und Empfängerdaten zusammenführt, würde es schnell erste Ergebnisse geben.
Dies bestätigte auch der DSO-Vorstand, Rainer Hess. Er glaubt zudem, dass mit einem solchen Register das Vertrauen in das System der Organspende zurückgewonnen werden könne. „Im internationalen Vergleich steht Deutschland bisher in Sachen Qualität bei der Organspende nicht an der Spitze“, sagte er in der Experten-Anhörung. Dies könne daran liegen, dass man es mit älteren Spendern und Empfängern zu tun habe. Aber auch andere Faktoren seien nicht ausgeschlossen. Eine Zusammenführung der Daten könnte hier Aufschluss geben, zudem sei dann die „Qualität der einzelnen Zentren“ erkennbar.
Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßt ein Transplantationsregister. Georg Baum erhofft sich davon eine standardisierte Dokumentation. Bisher existieren nämlich unterschiedliche Dokumentationspflichten.
Für Montgomery stellt ein Transplantationsregister „viel mehr als nur Qualitätssicherung“ dar. Die Daten könnten auch für die Erstellung der Allokationsrichtlinien nützlich sein. In der Vergangenheit sei ein solches Register nur aufgrund finanzieller und datenschutzrechtlicher Bedenken nicht zustande gekommen.
Auch der 116. Deutsche Ärztetag 2013 in Hannover hatte den Gesetzgeber aufgefordert, geeignete Rahmenbedingungen zur schnellstmöglichen Einrichtung eines Transplantationsregisters zu schaffen sowie das Transplantationsregister bei der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin bei der Bundesärztekammer und damit bei den Partnern der Selbstverwaltung anzusiedeln.
In einem von den Partnern der Selbstverwaltung getragenen Transplantationsregister könnten die bereits vorgehaltenen Daten in den Transplantationszentren, der DSO und bei Eurotransplant auf den bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Wegen schnellstmöglich zusammengeführt werden, lautete die Begründung.
Anderer Ansicht war bei der Öffentlichen Anhörung Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes. Er plädierte dafür, das Register bei einer unabhängigen Institution anzusiedeln. © ER/aerzteblatt.de

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