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Politik

Gericht: Erste Klage gegen Änderung der Rhön-Satzung eingetroffen

Montag, 8. Juli 2013

Nürnberg/Frankfurt – Die umstrittene Satzungsänderung bei der Rhön-Klinikum AG wird vor Gericht angegriffen. Es sei eine erste Anfechtungsklage eingetroffen, sagte am Montag ein Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Zum Kläger könne er keine Angaben machen.

In dem Verfahren geht es um die noch nicht rechtskräftige Absenkung der Sperrminorität bei Rhön von 90 auf 75 Prozent plus eine Aktie, die auf der Hauptversammlung am 12. Juni 2013 in Frankfurt beschlossen wurde. Damit soll eine Übernahme erleichtert werden, für die sich zuletzt der Dax-Konzern Fresenius aus Bad Homburg bei Frankfurt interessiert hatte. Bei der fraglichen Abstimmung war ein Beauftragter des Großaktionärs B. Braun Holding aus formalen Gründen ausgeschlossen worden. Mit seinen Stimmen wäre die Änderung nicht angenommen worden.

Die Anwälte der B.Braun-Holding machten klar, dass die bereits eingetroffene Klage nicht von ihnen stammt. Man werde die Frist für die eigene Klage bis zum 12. Juli ausschöpfen, sagte eine Sprecherin.

Der Rhön-Konkurrent Asklepios, der ebenfalls gegen die Absenkung aufgetreten war, wollte sich am Montag nicht zu einer möglichen Anfechtung äußern. Es gebe mit Asklepios kein abgestimmtes Vorgehen, erklärten die B.Braun-Juristen.

Das Gericht will nach den Worten des Sprechers abwarten, welche Klagen bis zum Fristablauf eingehen und dann über den weiteren Gang entscheiden. Mit Berufung und einer möglichen Revision könnte der Zivilprozess Jahre dauern, hatten schon Beteiligte befürchtet. © dpa/aerzteblatt.de

LNS

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