Ärzteschaft
Kinderärzte fordern Schutz von Jungen vor Beschneidung
Freitag, 12. Juli 2013
Köln – Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat den Gesetzentwurf des Bundestages, nachdem weibliche Genitalverstümmelung zum eigenen Straftatbestand wird, kritisiert. Zwar begrüßt der BVKJ, dass sich Bundestag und Bundesrat vehement für das Recht aller Mädchen auf körperliche Unversehrtheit einsetzen.
„Der entsprechende Beschluss macht aber auch deutlich, dass der Gesetzgeber Jungen und Mädchen unterschiedlich behandelt“, sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Er verwies darauf, dass das Gesetz Mädchen vor Veränderungen an den Genitalien, unter anderem auch schon vor einer nur teilweisen Entfernung der Klitorisvorhaut schütze.
„Diese Vorhaut ist das Gegenstück zur Vorhaut der Jungen – deren Beschneidung ist kürzlich ausdrücklich legalisiert worden“, sagte Hartmann. Mit dieser unterschiedlichen Gesetzgebung verstoße der Gesetzgeber gegen einen zentralen Satz des Grundgesetzes, nach dem niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Hartmann: „Aus medizinischer Sicht ist sowohl die Beschneidung der Klitorisvorhaut als auch die Beschneidung der Vorhaut von Jungen ein schwerwiegender Eingriff, der allenfalls bei medizinischer Indikation gebilligt werden kann, nicht aber aus anderen Gründen.“
Jungen hätten wie Mädchen ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. „Und dieses Recht muss der Gesetzgeber schützen und auch Jungen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit garantieren”, betonte der BVKJ-Präsident. © hil/aerzteblatt.de

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