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Barmer GEK und KV Nordrhein wollen Behandlungsqualität in Pflegeheimen verbessern

Donnerstag, 25. Juli 2013

dpa

Düsseldorf/Essen – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und die Barmer GEK wollen die ärztliche Betreuung von Patienten in Pflegeheimen verbessern. Zu diesem Zweck haben sie einen Vertrag zur koordinierten Behandlung von Versicherten der Barmer GEK in Essener Pflegeheimen geschlossen. Dieser soll durch die fachüber­greifende Zusammenarbeit von Hausärzten, Fachärzten, Psychotherapeuten sowie dem Pflegepersonal die ambulante Behandlung der Pflegeheimbewohner verbessern.

„Wir wollen damit ein Modellprojekt etablieren, mit dem sich die Qualität der ambulanten ärztlichen Versorgung und damit die Lebensqualität der pflegebedürftigen Patienten erhöhen lässt", sagt Oliver Brendgen, Regionalgeschäftsführer der Barmer GEK Essen. Den teilnehmenden Hausärzten kommt dabei eine besondere Schlüsselroll zu.

Sie sind sowohl für Patienten und deren Familien als auch  für das Pflegepersonal primärer Ansprechpartner. „Die Hausärzte koordinieren die medizinische Behandlung, insbesondere die diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen. Sie entscheiden, wann Fachärzte oder Psychotherapeuten hinzugezogen werden sollten", sagt KV-Chef Peter Potthoff.

Hausärzte, die an dem neuen Vertrag teilnehmen, müssen telefonisch erreichbar und in der Lage sein, die Pflegeeinrichtung innerhalb einer halben Stunde aufzusuchen. Sie besuchen die Heime regelmäßig und arbeiten eng mit dem Pflegepersonal zusammen. Doch auch die Teilnahme der Fachärzte und Psychotherapeuten sei für das Modell unverzichtbar, da durch sie belastende Transporte zu Arztpraxen oder ins Krankenhaus vermieden werden könnten.

Die Pflegeeinrichtungen stellen im Gegenzug die organisatorischen, strukturellen und pflegefachlichen Voraussetzungen sicher. Sie verpflichten sich zudem, die Koordination diagnostischer, medizinischer, therapeutischer oder pflegerischer Maßnahmen durch die Haus- und Fachärzte oder Psychotherapeuten aktiv zu unterstützen, einen festen Ansprechpartner zu benennen und zum Beispiel eine Pflegefachkraft zu einer geriatrisch geschulten Pflegefachkraft zu qualifizieren. © hil/aerzteblatt.de

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