Politik
Krankenhäuser fordern faire Rahmenbedingungen von der kommenden Bundesregierung
Freitag, 26. Juli 2013
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat heute ihre Forderungen für die kommende Legislaturperiode vorgelegt. Sie zeigen einen umfassenden gesetzlichen Handlungsbedarf auf und begründen zugleich, warum die Krankenhäuser Rabatt- und Selektivverträge dezidiert ablehnen. Man erwarte von der Politik, alles zu tun, um „die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu stärken und alles zu unterlassen, was belastet und schwächt", unterstrich DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er bekräftigte, dass die Krankenhauspolitik in der nächsten Legislaturperiode Top-Thema der Gesundheitspolitik sein werde.
Im Mittelpunkt stehe dabei die Reform der Krankenhausfinanzierung, die eine Refinanzierung des unabwendbaren Kostenanstiegs nachhaltig sicherstellen müsse. Die notwendige Personalausstattung in den Kliniken, attraktive Arbeitsbedingungen sowie die Ausbildungsaufgaben der Krankenhäuser für das gesamte Gesundheitswesen müssten von der Finanzierungsseite abgesichert werden. Gleichzeitig will die DKG die Personalsicherung im Gesundheitswesen als nationale Gemeinschaftsaufgabe verstanden wissen.
Preisverfall muss beendet werden
„Der derzeit im Vergütungssystem wirkende Preisverfall bei steigender Morbidität und steigendem Leistungsbedarf muss beendet werden“, forderten die Kliniken. Es gelte, gesetzliche Instrumente gegen die Unzulänglichkeiten des Fallpauschalensystems zu schaffen sowie ausreichende Investitionsmittel für die Kliniken bereitzustellen. Dies erfordere einen gemeinsamen „Nationalen Kraftakt" aus Bundes- und Landesmitteln. Darüber hinaus fordert die DKG gesetzliche Rahmenbedingungen, die eine zügige Umsetzung des spezialärztlichen ambulanten Versorgungsbereichs ermöglichen.
Dezidiert abgelehnt werden im DKG-Konzept Selektivverträge, die den Kassen die Möglichkeit gäben, zugelassenen Krankenhäusern die Kostenübernahme für Patientenbehandlungen zu verweigern. Stattdessen plädiert die DKG dafür, das Krankenhausträger und Landesregierungen auch weiterhin über das Leistungsspektrum der Kliniken entscheiden. „Selektivverträge würden die Krankenhausinfrastruktur destabilisieren und langfristige Investitionsentscheidungen und Verpflichtungen für Weiterbildungen unmöglich machen“, warnen die Kliniken.
Auch von qualitätsorientierten Vergütungsabschlägen halten die Kliniken nichts. Schließlich dürften die Kassen bei niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte keine qualitätsbegründeten Preisabschläge vornehmen. „Ebenso wenig können ihnen solche Rechte im erheblich komplexeren Leistungsbereich der Krankenhäuser eingeräumt werden“, unterstrich Baum.
Hinter der Forderung der Kassen nach qualitätsorientierter Vergütung stehe das Ziel, Krankenausleistungen einem Preiswettbewerb auszusetzen, bei dem die Qualität auf der Strecke bleibe. Vor diesem Hintergrund erwarten die Krankenhäuser von der zukünftigen Bundesregierung ein eindeutiges Bekenntnis gegen Selektivverträge und für Festpreise. © hil/aerzteblatt.de

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