Politik
Herstellerabschlag für Arzneimittel: EU-Kommission überprüft deutsche Regelung
Montag, 29. Juli 2013
Berlin – Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu überprüfen, ob deutsche Pharmafirmen zu Unrecht von der Pflicht befreit worden sind, den derzeit gültigen Herstellerabschlag in Höhe von 16 Prozent zu zahlen. Mit dem GKV-Änderungsgesetz hatte die schwarz-gelbe Regierung für den Zeitraum vom 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 einen Preisstopp für alle Arzneimittel erlassen, die von den Krankenkassen bezahlt werden, sowie den Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag von sechs auf 16 Prozent erhöht.
Infolge der Richtlinie 89/105/EWG können Pharmaunternehmen die Abweichung von einem Preisstopp beantragen, wenn dies durch „besondere Gründe“ gerechtfertigt ist. Auf dieser Grundlage habe das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Vergangenheit mehrere Unternehmen von der Rabattpflicht befreit, schreibt die Kommission.
Aufgrund der Struktur des deutschen Gesundheitssystems ist sie nun der Ansicht, dass sich diese Befreiung auf staatliche Beihilfen auswirkt. Denn der Gesundheitsfonds, aus dem auch die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel gezahlt werden, werde unter anderem durch einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln finanziert. Auf diese Weise kämen staatliche Beihilfen pharmazeutischen Unternehmen zugute, die von der Rabattpflicht befreit wurden.
Die Kommission hält es für wahrscheinlich, dass die BAFA diejenigen deutschen Pharmafirmen von der Rabattpflicht befreit hat, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckten. Wenn jedoch staatliche Beihilfen für Unternehmen in Schwierigkeiten verwendet würden, müssten die allgemeinen Kriterien der „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ erfüllt werden, so die Kommission. Mit diesen Leitlinien solle verhindert werden, dass sich marode Unternehmen zum Nachteil effizienterer Wettbewerber künstlich mit staatlichen Mitteln über Wasser halten.
Genau das sieht die Kommission jedoch nicht gewährleistet: „Beim derzeitigen Stand der Untersuchung hat die Kommission Zweifel, dass die deutsche Maßnahme mit den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien im Einklang steht.“ Im Zuge der Untersuchung werden nun zunächst die Stellungnahmen der Beteiligten eingeholt. © fos/aerzteblatt.de

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