Politik
Schuldenerlass: Verbraucherschützer raten dringend zur Krankenversicherung
Dienstag, 30. Juli 2013
Düsseldorf – Menschen ohne Krankenversicherung sollten einen gesetzlichen Schuldenerlass nutzen und ab 1. August einer Krankenkasse beitreten. Dazu rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Der Vorteil: Die Rückkehr in die Krankenversicherung ist für Betroffene ab diesem Zeitpunkt möglich, ohne bislang angehäufte Beitragsschulden bezahlen zu müssen. Das hatte der Bundestag Mitte Juni mit dem „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ beschlossen. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge dann wieder fällig.
Dazu erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP): „Jeder in Deutschland soll einen Krankenversicherungsschutz für die notwendigen Leistungen haben, unabhängig von Vorerkrankungen, Alter, Geschlecht und Einkommen.“ Selbstverständlich müssten dafür auch Beiträge gezahlt werden. Ehemals Nichtversicherte seien allerdings seit Einführung der Versicherungspflicht in einen Strudel aus hohen Säumniszuschlägen und Beitragsschulden geraten. „Diesen Menschen wollen wir helfen, die Beitragszahlung aufzunehmen und in einen Versicherungsschutz zurückzukehren“, so Bahr. Deshalb streichen die Krankenkassen bis zum 31. Dezember aufgehäufte Schulden.
„Nichtversicherte sollten die Neuregelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten“, empfahlen auch die Verbraucherschützer. Dabei spiele es keine Rolle, ob jemand gesetzlich oder privat versicherungspflichtig ist.
Demnach werden ehemaligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die dahin zurückkehren wollen, ab August bis Ende Dezember sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre versicherungslose Zeit erlassen. Bei bereits Versicherten, die mit ihren Beitragszahlungen im Rückstand sind, wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge dauerhaft von fünf auf ein Prozent gesenkt. „Für viele säumige Zahler wird dies eine spürbare Entlastung sein“, vermuten die Verbraucherschützer.
Wer sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende des Jahres versichert, bekommt laut VZ NRW den sogenannten Prämienzuschlag erlassen. Gemeint sei damit die Beitragssumme, die sich in der versicherungsfreien Zeit angesammelt hat. Der Prämienzuschlag errechnet sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat.
„Wer sich privat versichern muss und hierbei ebenfalls einen imaginären Berg an Beitragsschulden vor sich herschiebt, kann nun kostenfrei wieder Mitglied einer privaten Assekuranz werden“, heißt es dazu aus der VZ. Zudem würden diejenigen, die ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht laufend aufbringen können, nach dem nun geltenden Gesetz – auch rückwirkend – in einen Notlagentarif eingruppiert. © hil/aerzteblatt.de

Schuldenerlass eine gute Idee
http://rhein-main-erleben.de/Schuldenerlass-Krankenkassen.html

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