NewsÄrzteschaftDeutsche Diabetes Gesellschaft erstellt Leitfaden für Betriebsärzte
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Deutsche Diabetes Gesellschaft erstellt Leitfaden für Betriebsärzte

Dienstag, 6. August 2013

Berlin – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat zusammen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einen Leitfaden zum Thema Diabetes und Beruf erstellt. Die Broschüre erläutert unter anderem, welche Berufe risikoreich für Diabetiker sind und wie Diabetespatienten länger arbeitsfähig bleiben können.

Menschen mit Diabetes dürfen nach Ansicht der DDG bei ihrer Berufswahl nicht benachteiligt werden, weil sie normalerweise voll leistungsfähig seien. „Nur wenige Tätigkeiten, bei denen die Betroffenen sich möglicherweise selbst oder andere besonders gefährden, können vorübergehend oder auf Dauer nicht ausgeübt werden“, erklärt Erhard Siegel, Präsident der DDG.

Gefährlich könne es für Diabetiker und eventuell auch für ihre Kollegen sein, wenn eine Hypoglykämie mit einer allgemein gefährlichen Situation zusammenkomme, zum Beispiel bei der Tätigkeit in großer Höhe oder bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen. Das Unter­zuckerungrisiko sei in Berufen besonders hoch, bei denen die Betroffenen durch Schutz­kleidung oder großen Zeitdruck von der Nahrungsaufnahme abgehalten werden. „Arbeitgeber sollten es ermöglichen, am Arbeitsplatz oder in Pausenräumen den Blutzucker zu messen oder bei Bedarf unkompliziert eine Zwischenmahlzeit einzu­nehmen“, rät Siegel.

Allein die Möglichkeit für eine Unterzuckerung ist nach Auffassung der DGG kein Grund, die Arbeitsfähigkeit infrage zu stellen. Betroffene können laut der Fachgesellschaft das Risiko minimieren, indem sie ihre Therapie an die berufliche Situation anpassen, systematisch den Blutzucker kontrollieren und lernen, frühe Symptome einer Unter­zuckerung klar zu erkennen.

Dennoch würden Betriebsärzte Bewerber mit Diabetes oft pauschal und vorschnell als ungeeignet einstufen, kritisiert die DDG. „In solchen Fällen kann der Leitfaden auf eine verantwortungsvollere Begutachtungspraxis hinwirken“, so der Vorsitzende des Aus­schusses Soziales der DDG, Oliver Ebert. Ein Betriebsarzt, der diese fachlich abge­sicherten Empfehlungen außer Acht lasse, handele im Zweifel nicht lege artis und müsse mit Schadensersatzforderungen rechnen, so Ebert weiter.

Die Fachgesellschaft schätzt, dass 2020 etwa 2,8 Millionen Menschen in Deutschland mit Diabetes im erwerbsfähigen Alter sein werden. © hil/aerzteblatt.de

Themen:
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER