Ärzteschaft
Neue Infobroschüre zu Aufklärungspflichten des Arztes
Mittwoch, 14. August 2013
Stuttgart – Mit einer 14-seitigen Broschüre informiert die Landesärztekammer Baden-Württemberg darüber wann, wen und wie Ärzte aufklären müssen. „Die Aufklärungspflicht ist eine Hauptpflicht des Arztes aus dem Behandlungsvertrag. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung resultiert aus dem elementaren Selbstbestimmungsrecht des Patienten, außerdem ist sie Berufspflicht des Arztes“, heißt es dort im ersten Kapitel.
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Weitere Abschnitte informieren darüber, wer aufklären muss und darf sowie wer Adressat der Aufklärung ist. „Wann muss aufgeklärt werden?“, „Wie muss aufgeklärt werden?“ und „Worüber muss aufgeklärt werden“ sind weitere Kapitel der Broschüre.
Außerdem stellt sie dar, wann die Aufklärung entfallen kann und gibt Hinweise zur Dokumentation. Im letzten Kapitel stellen die Autoren dar, welche Rechtsfolgen eine fehlerhafte Aufklärung haben kann.
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