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Ärzteschaft

Brandenburg fordert Neuberechnung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds

Donnerstag, 29. August 2013

Potsdam – Das Bundesversicherungsamt soll die Zuweisungen aus dem Gesundheits­fonds an die einzelnen Krankenkassen neu berechnen. „Für das Jahr 2013 müssen sie schnellstens korrigiert und für 2014 neu berechnet werden, damit die tatsächlich entstandenen Kosten für ältere, oft chronisch kranke Menschen entsprechend berücksichtigt werden“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Die Linke).

Sie reagierte damit auf Darstellungen im neuen Tätigkeitsbericht des Bundes­versicherungsamtes (BVA), wonach die gesetzlichen Krankenkassen alte und kranke Menschen diskriminieren. Danach benachteiligen die Kassen Versicherte mit hohem Kostenrisiko oft schon bei der Anwerbung.

Tack wandte sich aktuell aber weniger gegen unlautere Vertriebsmethoden, sondern gegen die Systematik, nach der die Kassen das Geld aus dem Gesundheitsfonds erhalten, also gegen den sogenannten Risikostrukturausgleich. Sie forderte eine gerechtere Verteilung der Gelder anhand wissenschaftlich belegter Kriterien.

Schon 2009 hatte die AOK darauf aufmerksam gemacht, dass der vom BVA angewandte Maßstab für die Verteilung der Gelder für im selben Jahr Verstorbene einen Methodenfehler enthalte. Dieser führe dazu, dass den Krankenkassen die intensive Pflege zum Lebensende von Versicherten nur in geringem Maß ersetzt werde.

Besonders hart treffe dies Krankenkassen mit vielen älteren und hochbetagten Kranken. Die AOK Nordost mit vielen Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sei besonders betroffen. Laut dem brandenburgischen Gesundheitsministerium macht dies einen jährlichen Fehlbetrag in zweistelliger Millionenhöhe aus.

„Gerade in einem Land wie Brandenburg, das vom demografischen Wandel im besonderen Maß betroffen ist, müssen die Krankenkassen für Ältere und Kranke ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen“, sagte Tack und forderte die Bundesregierung auf, die entsprechenden Maßnahmen schnell umzusetzen. © hil/aerzteblatt.de

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