Politik
Zusatzfinanzierung für Hochschulmedizin ist international Standard
Dienstag, 3. September 2013
Berlin – International ist es Standard, dass Universitätsklinika für ihre besonderen Aufgaben in Forschung, Lehre und Krankenversorgung einen finanziellen Zuschlag erhalten. Das zeigt ein vom Verband der Universitätsklinika (VUD) in Auftrag gegebenes Gutachten. „Das deutsche Fallpauschalensystem, das Universitätsklinika Krankenhaus-Einheitspreise finanziert, ist im internationalen Vergleich ein Alleingang“, sagte Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des VUD.
Die Studie untersucht die unterschiedlichen Fallpauschalen-Systeme in den Niederlanden, Österreich, Großbritannien und den USA. Neben Zusatzvergütungen für besondere Behandlungen gibt es in den untersuchten Ländern strukturbezogene Sondervergütungen, die ausschließlich die Universitätsklinika bekommen“, erklärte Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentags (MFT). Die Studie zeige, dass die Forderungen nach einem Systemzuschlag für die Hochschulmedizin ausreichend begründet und berechtigt seien.
Zu den spezifischen Belastungen der Universitätsklinika zählen schwierige und komplizierte Fälle, die die Uniklinika als Maximalversorger behandeln. Die nach dem Gesetz nur für Forschung und Lehre vorgesehenen Hochschulambulanzen übernehmen außerdem immer mehr die Sicherstellung der Ambulanzversorgung in weiten Teilen Deutschlands.
Die klinische Erprobung und Erstanwendung von neuen medizinischen Produkten und Verfahren erfolge zumeist in der Universitätsmedizin. „Auch die ärztliche Weiterbildung, die Kosten für eine rund um die Uhr und alle notwendigen Disziplinen umfassende Notfallversorgung sowie die Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen werden derzeit nicht annähernd ausreichend finanziert“, hieß es aus dem VUD und dem MFT.
Der von der Deutschen Hochschulmedizin geforderte Systemzuschlag für die besonderen Aufgaben der Universitätsklinika erfährt immer mehr Zustimmung. Zu den Unterstützern gehören die Bundesärztekammer, die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern, die Kultusministerkonferenz, der Kanzlerarbeitskreis Hochschulmedizin sowie die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin.
http://www.uniklinika.de/media/file/4714.130711_Fischer-Gutachten_Endversion.pdf | Gutachten
© hil/aerzteblatt.de

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