Politik
Rhön Klinikum AG: Das Ringen um die Macht geht in die nächste Runde
Dienstag, 3. September 2013
Bonn – Der Medizinprodukthersteller B.Braun Melsungen AG will seinen Anteil am börsennotierten Klinikkonzern Rhön-Klinikum AG auf 25 Prozent aufstocken. Das geht aus der Liste laufender Zusammenschlussverfahren beim Bundeskartellamt hervor, die der Internetseite der Bonner Wettbewerbsbehörde zu entnehmen ist. „Wir gehen davon aus, dass das Vorhaben intensiv geprüft wird“, kommentierte Rhön diese Entwicklung. Für das operative Alltagsgeschäft sehe man keine Auswirkungen.
Ebenso wie der Rhön-Konkurrent Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft hält B.Braun bislang fünf Prozent an der MDax-Gesellschaft. Diese Anteile nutzten beide Unternehmen zuletzt, um eine Übernahme von Rhön durch den Gesundheitskonzern Fresenius SE, zu dem auch die Helios-Kliniken GmbH gehört, zu verhindern.
Bis zur Rhön-Hauptversammlung im Frühsommer reichte für die Blockade einer Rhön-Übernahme ein Anteil von zehn Prozent der Aktien plus eine Stimme. Doch auf der Versammlung am 12. Juni wurde diese Regelung gekippt. Nun beträgt die Sperrminorität wie bei anderen Unternehmen üblich 25 Prozent. Gegen diesen Beschluss liegen allerdings mehrere Anfechtungsklagen vor. Bis diese entschieden sind, tritt die Regelung nicht in Kraft.
B.Braun und Asklepios wollen die Sperrminorität erhalten und dadurch verhindern, dass mit einem Zusammenschluss von Rhön und Fresenius ein zu mächtiger Klinikbetreiber entsteht. B.Braun fürchtet, dass ein fusionierter Konzern von B.Braun- auf Fresenius-Produkte umsteigt beziehungsweise die Preise drücken kann. Asklepios will wiederum selbst einen zu dominanten Konkurrent verhindern.
Derweil berichtet das Handelsblatt heute, dass Rhön-Gründer und Aufsichtsratschef Eugen Münch Strafanzeige gegen Asklepios-Gründer und Alleingesellschafter Dr. Bernard gr. Broermann erstattet habe. Die Staatsanwaltschaft München ermittele wegen Marktmanipulation und Nötigung.
Broermann soll beim Asklepios-Einstieg bei Rhön im Juni 2012 falsche Angaben gemacht und so den Markt manipuliert haben. Der Vorwurf der Nötigung beziehe sich auf ein Schreiben einer von Asklepios mandatierten Anwaltskanzlei, in dem den Rhön-Aufsichtsräten sinngemäß mitgeteilt worden sein soll, dass sie sich mit einem Rücktritt zugunsten von Fresenius rechtlich haftbar machen würden.
Man könne sich nicht einmal im Ansatz begründete Vorwürfe vorstellen, zitiert das Handelsblatt dazu einen Asklepios-Sprecher. © JF/dpa/aerzteblatt.de

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