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Epileptologen kritisieren praxisferne Anwendung des AMNOG

Dienstag, 3. September 2013

Berlin – Das Vorgehen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bei der Bewer­tung von zwei neuen Antiepileptika im Rahmen des Arzneimittelmarkt­neuord­nungsgesetzes (AMNOG) hat die Deutschen Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) kritisiert. „Die Bewertung von […]war von rein formalem Vorgehen gekennzeichnet und geht an der Versorgungsrealität vorbei“, so die Fachgesellschaft.

Seit Einführung des AMNOG wurden zwei Wirkstoffe zur Behandlung von Epilepsien neu zugelassen, nämlich Retigabin und Perampanel. Laut der DGfE haben in Deutschland einige tausend Patienten, bei denen bisher keine der üblichen Therapien ausreichend wirkte, von den Medikamenten profitiert.

Der G-BA hat den Substanzen allerdings keinen Zusatznutzen zuerkannt. Die Hersteller haben sie daraufhin – nur in Deutschland – vom Markt genommen. „Es besteht aber durchaus ein individueller Zusatznutzen der neuen Antiepileptika, da Menschen von diesen Medikamenten profitieren, die zuvor mit zahlreichen anderen Arzneimitteln nicht ausreichend behandelt werden konnten“, sagte Holger Lerche, Vorstandsmitglied der DGfE und Leiter der Abteilung Neurologie mit Schwerpunkt Epileptologie am Universitätsklinikum in Tübingen.

Einige dieser Patienten wurden nach jahrelanger Epilepsie mit häufigen schweren Anfällen erstmals anfallsfrei. Ein Leben ohne Anfälle ermögliche diesen Menschen privat und beruflich neue Perspektiven.

Die Fachgesellschaft fordert „mehr Versorgungskompetenz bei GBA-Entscheidungen, eine kooperative und dialogorientierte Zusammenarbeit des GBA mit den Fachge­sellschaften […] sowie eine deutlich verbesserte Transparenz der Prozesse, die zu einer Bewertung von neuen Therapeutika führen.“ Die DGfE bietet dem GBA daher eine Fortsetzung des begonnenen Dialogs zur Bewertung neuer Antiepileptika an.

© hil/aerzteblatt.de

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