Medizin
IQWiG sieht Nutzen von Biologika bei rheumatoider Arthritis
Mittwoch, 4. September 2013
Köln – Einen Beleg, einen Hinweis oder zumindest einen Anhaltspunkt für einen Nutzen sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für neun Biologika gegen rheumatoide Arthritis. „Es fehlen aber Langzeitdaten und belastbare Direktvergleiche von Biologika untereinander, um zu beurteilen, welche der Wirkstoffe in der Zweitlinientherapie besser oder schlechter geeignet sind“, kritisiert das Institut.
Die rheumatoide Arthritis ist eine Autoimmunerkrankung und die häufigste Form der chronisch entzündlichen Gelenkerkrankungen. Sie betrifft 0,5 bis ein Prozent der Bevölkerung in Europa. Die Patienten leiden unter Schmerzen, Müdigkeit und Erschöpfung, depressiven Verstimmungen und Funktionseinschränkungen.
Zur medikamentösen Behandlung setzen Ärzte erkrankungsmodifizierende Antirheumatika (Disease-Modifying Antirheumatic Drugs, DMARD) ein, die anders als Entzündungshemmer in den Erkrankungsmechanismus selbst eingreifen. Biotechnologisch hergestellte DMARD (bDMARD), sogenannte Biologika, werden aus lebenden Zellkulturen gewonnen.
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Die bDMARD greifen über unterschiedliche Mechanismen an verschiedenen Stellen des Entzündungsprozesses an. Die meisten von ihnen hemmen den sogenannten Tumornekrosefaktor-α, der das Entzündungsgeschehen beeinflusst. Gemäß den Behandlungsempfehlungen ist die Gabe eines bDMARD als sogenannte Zweitlinientherapie angezeigt, wenn eine vorangegangene Therapie nicht den gewünschten Erfolg brachte oder gar nicht wirkte.
Bei fünf Wirkstoffen (Abatacept, Adalimumab, Certolizumab pegol, Golimumab und Tocilizumab) fanden die IQWiG-Wissenschaftler Belege für einen Nutzen bezüglich der Zielkriterien Remission, Symptome, körperlicher Funktionsstatus und/oder Lebensqualität. Bei weiteren vier Biologika (Anakinra, Etanercept, Infliximab und Rituximab) gab es zwar keine Belege, aber Hinweise oder zumindest Anhaltspunkte für einen Vorteil in Bezug auf mindestens eines der Zielkriterien.
Bei drei Wirkstoffen (Adalimumab, Certolizumab pegol und Tocilizumab) zeigten sich aber auch mindestens Anhaltspunkte für Schäden durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen.
„Aufgrund der positiven Effekte der Biologika sind placebokontrollierte Langzeitstudien für die vom IQWiG untersuchte Fragestellung ethisch nicht vertretbar“, hieß es aus dem Institut. Das unterstreiche die Notwendigkeit von langfristigen Direktvergleichen. © hil/aerzteblatt.de

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