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Medizin

IQWiG sieht Nutzen von Biologika bei rheumatoider Arthritis

Mittwoch, 4. September 2013

Köln – Einen Beleg, einen Hinweis oder zumindest einen Anhaltspunkt für einen Nutzen sieht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für neun Biologika gegen rheumatoide Arthritis. „Es fehlen aber Langzeitdaten und belast­bare Direktvergleiche von Biologika untereinander, um zu beurteilen, welche der Wirk­stoffe in der Zweitlinientherapie besser oder schlechter geeignet sind“, kritisiert das Institut.

Die rheumatoide Arthritis ist eine Autoimmunerkrankung und die häufigste Form der chronisch entzündlichen Gelenkerkrankungen. Sie betrifft 0,5 bis ein Prozent der Bevölkerung in Europa. Die Patienten leiden unter Schmerzen, Müdigkeit und Erschöpfung, depressiven Verstimmungen und Funktionseinschränkungen.

Zur medikamentösen Behandlung setzen Ärzte erkrankungsmodifizierende Antirheu­matika (Disease-Modifying Antirheumatic Drugs, DMARD) ein, die anders als Entzün­dungshemmer in den Erkrankungsmechanismus selbst eingreifen. Biotechnologisch hergestellte DMARD (bDMARD), sogenannte Biologika, werden aus lebenden Zellkul­turen gewonnen.

Die bDMARD greifen über unterschiedliche Mechanismen an verschiedenen Stellen des Entzündungsprozesses an. Die meisten von ihnen hemmen den sogenannten Tumorne­krosefaktor-α, der das Entzündungsgeschehen beeinflusst. Gemäß den Behandlungs­empfehlungen ist die Gabe eines bDMARD als sogenannte Zweitlinientherapie angezeigt, wenn eine vorangegangene Therapie nicht den gewünschten Erfolg brachte oder gar nicht wirkte.

Bei fünf Wirkstoffen (Abatacept, Adalimumab, Certolizumab pegol, Golimumab und Tocilizumab) fanden die IQWiG-Wissenschaftler Belege für einen Nutzen bezüglich der Zielkriterien Remission, Symptome, körperlicher Funktionsstatus und/oder Lebens­qualität. Bei weiteren vier Biologika (Anakinra, Etanercept, Infliximab und Rituximab) gab es zwar keine Belege, aber Hinweise oder zumindest Anhaltspunkte für einen Vorteil in Bezug auf mindestens eines der Zielkriterien.

Bei drei Wirkstoffen (Adalimumab, Certolizumab pegol und Tocilizumab) zeigten sich aber auch mindestens Anhaltspunkte für Schäden durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen.

„Aufgrund der positiven Effekte der Biologika sind placebokontrollierte Langzeitstudien für die vom IQWiG untersuchte Fragestellung ethisch nicht vertretbar“, hieß es aus dem Institut. Das unterstreiche die Notwendigkeit von langfristigen Direktvergleichen. © hil/aerzteblatt.de

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