Vermischtes
DGAI erweitert Deutsches Reanimationsregister
Mittwoch, 18. September 2013
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat das Deutsche Reanimationsregister um ein Modul erweitert, bis zum Jahresende sollen zwei weitere folgen. „Mit dem Deutschen Reanimationsregister liefern wir einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung sowie Forschung im Bereich der Notfallmedizin“, erklärte DGAI-Präsident Christian Werner.
Mehr als 35.000 Daten zu Wiederbelebungsmaßnahmen von 235 Kliniken und Notarztstandorten in Deutschland seien bereits zusammengetragen worden. Das Register dokumentiert laut Fachgesellschaft somit den aktuellen Status der in Deutschland durchgeführten Erstversorgung durch Notarztteams sowie die Weiterversorgung und anschließende Langzeitbeobachtung im Krankenhaus dokumentiert.
Seit kurzem gibt es auch eine Erfassungs- und Auswerteoption für innerklinische Notfälle. „Neben der Reanimation steht hier die Versorgung kritisch erkrankter Patienten im Vordergrund“, verwies Jan-Thorsten Gräsner, der das Deutsche Reanimationsregister führend betreut. Ab Dezember 2013 erhält das Register zusätzlich das Modul „Qualitätsmanagement Telefon-Reanimation“.
Reanimation: Aus Laien kundige Ersthelfer machen
Mehr als 5 000 Menschen sterben in Deutschland jährlich, weil Anwesende nicht helfen können oder sich nicht trauen. Die „Woche der Wiederbelebung“ soll die Fähigkeiten der Bürger als Ersthelfer stärken. Der plötzliche Herztod ist mit bis zu 100 000 Betroffenen pro Jahr eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland.
Mit diesem können die vom Leitstellenpersonal telefonisch angeleiteten Wiederbelebungsmaßnahmen durch Laien erfasst und analysiert werden. „Die wissenschaftliche Betrachtung der Telefon-Reanimation außerhalb von Studien ist somit weltweit erstmals systematisch möglich“, erklärte Gräsner.
Die sogenannte Telefon-Reanimation sei eine Möglichkeit, die Anzahl der Laienreanimationen nachhaltig zu steigern. Denn Daten des Reanimationsregisters hätten gezeigt, dass in Deutschland in nur 15 bis 17 Prozent der Fälle lebensrettende Sofortmaßnahmen ergriffen werden, so Gräsner. Weiterhin ist ein spezielles Modul für die Erfassung und Analyse der Weiterversorgung von Neugeborenen, Säuglingen und Kindern geplant.
Der DGAI zufolge ist das Prinzip des Reanimationsregisters einfach und effektiv: Die nach einem plötzlich auftretenden Herzstillstand durchgeführten Wiederbelebungsmaßnahmen der freiwillig am Reanimationsregister angeschlossenen Rettungsdienste und Kliniken werden erfasst, ausgewertet und beurteilt.
Beispielsweise werden Einsatzzeiten sowie Werte zu Blutdruck, Herzfrequenz, Beatmung und der Einsatz von Elektroschock dokumentiert. „Die umfangreiche Datenbasis ist nicht nur Grundlage für die notfallmedizinische Versorgungsforschung“, veranschaulichte Gräsner den Nutzen des Registers. „Vielmehr ermöglicht es ein gezieltes Qualitätsmanagement zur Verbesserung der Patientensicherheit.“ Eine Stärken- und Schwächenanalyse der Reanimationsbehandlungen ermögliche es, gezielte Optimierungsmaßnahmen zum Wohle der Pateinten einzuleiten. © hil/aerzteblatt.de

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