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Ärzteschaft

„Eine tarifliche Schlechterstellung ist mit uns nicht zu machen“

Donnerstag, 19. September 2013

Köln – Der Gesundheitskonzern Fresenius kauft mit seiner Tochter Fresenius Helios auf einen Schlag 43 Krankenhäuser und 15 medizinische Versorgungszentren von der Rhön-Klinikum AG. Damit werden die Helios Kliniken zum größten privaten Klinikbetreiber Europas. Was bedeutet die Übernahme für Ärztinnen und Ärzte, die in den betroffenen Rhön-Krankenhäusern arbeiten?

Fünf Fragen an Christian Twardy, den Leiter des Referats Tarifpolitik bei der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB)

DÄ: Wenn ich heute als Arzt in einem Rhön-Krankenhaus arbeite: Welcher Tarifvertrag gilt für mich, wenn das Haus ab Januar 2014 zu Helios gehört?
Twardy: Nach den derzeit bekannten Informationen ist anzunehmen, dass der Verkauf lediglich über einen Gesellschafterwechsel vonstattengehen wird. An der tarif­vertraglichen Situation wird sich folglich nichts ändern. Sofern das jeweilige Haus bislang dem TV-Ärzte RKA unterfiel, also dem Rhön-Konzerntarif für Ärzte, wird das auch in Zukunft so sein. Wir gehen aber davon aus, dass auch in den erworbenen Häusern zukünftig flächendeckend der arztspezifische Helios-Konzerntarifvertrag zur Anwendung kommen soll. Wir werden darüber sicher Gespräche mit Helios führen.

DÄ: Welcher Tarifvertrag ist denn generell vorteilhafter für den Arzt: der mit Rhön oder der soeben neu geschlossene mit Helios?
Twardy: Der Helios-Tarifvertrag hat ein höheres Tarifniveau, schon weil er für das Jahr 2013 Entgelterhöhungen vorsieht. Ein genereller Vergleich ist allerdings ausgesprochen schwierig, weil die jeweiligen Tarifsysteme, beispielsweise bei den Bereitschafts­dienst­vergütungen, erhebliche Unterschiede aufweisen.

DÄ: Das heißt also, kein Arzt wird tariflich schlechter gestellt als bisher?
Twardy: Grundsätzlich führt ein Gesellschafterwechsel nicht zu einer Änderung der Arbeitsbedingungen, weder in tariflicher noch in individualrechtlicher Hinsicht. Wir werden sehr genau beobachten, wie Helios sich als neuer Eigentümer verhalten wird. Eine tarifliche Schlechterstellung ist mit uns nicht zu machen.

Das hat Helios gerade bei dem Versuch erfahren, das eigene Tarifrecht durch den kommunalen Ärztetarifvertrag TV-Ärzte/ VKA abzulösen. Der Marburger Bund hat – wegen der Verschiedenartigkeit der Entgeltsysteme – auf umfangreiche Besitz­standsre­gelungen gedrungen. Da Helios diese nicht erfüllen wollte, bleibt nun alles beim Alten. Grundsätzlich sind wir aber der Ansicht, dass konzernweit die gleichen tariflichen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte herrschen sollten.

DÄ: Was ist, wenn ich als Arzt beispielsweise im Oktober eine neue Stelle in einer Rhön-Klinik antrete: Basiert der Arbeitsvertrag dann bereits auf dem Helios-Tarif?
Twardy: Nach bisherigem Bekunden soll der Verkauf mit dem Jahreswechsel abge­schlossen werden. Im Oktober gilt, bei einem bisher tarifgebundenen Rhön-Haus, weiterhin der arztspezifische Tarifvertrag mit der Rhön-Klinikum AG.

DÄ: Wie würden Sie denn die aktuelle Tarifrunde mit Helios beschreiben?
Twardy: Die zurückliegende Tarifrunde war etwas atypisch. Nachdem Helios zunächst die Ablösung des eigenen Tarifrechts betrieben hat, sich dann aber weigerte, die vom Marburger Bund aufgestellten Voraussetzungen hierfür zu erfüllen, haben wir reine Entgeltverhandlungen geführt. Die Weigerung der Arbeitgeber, mit uns eine faire Überleitung zu vereinbaren, war nach monatelangen Verhandlungen schon ärgerlich. Wir haben als MB aber deutlich gemacht, dass wir tarifliche Benachteiligungen – auch einzelner Arztgruppen - bei Fusionen und Klinikübernahmen nicht hinnehmen. Das wird auch in Zukunft so bleiben. © JF/aerzteblatt.de

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