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Ärzteschaft

GOÄ-Reform: BÄK und PKV-Verband „weitestgehend“ einig

Freitag, 20. September 2013

Köln – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Kranken­versicherung (PKV-Verband) haben „maßgebliche Eckpunkte einer Rahmen­verein­barung“ zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) miteinander abge­stimmt. Das geht aus einem Brief von BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery und PKV-Verbandschef Uwe Laue an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

„Mittels dieser Rahmenvereinbarung werden der PKV-Verband und die Bundesärzte­kammer – unter Beachtung der Letztverantwortung des Verordnungs- bzw. Gesetzgebers für die Vorgaben der GOÄ – einen gemeinsamen strukturierten Weg für die Novellierung, Weiterentwicklung und die Pflege der GOÄ aufzeigen“, heißt es dort.

Im Koalitionsvertrag hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung zu Beginn ihrer jetzt endenden 17. Legislaturperiode festgelegt, die veraltete GOÄ an den aktuellen Stand der Wissenschaft anpassen zu wollen und dabei die Kostenentwicklungen zu berück­sichtigen.

Um das Verordnungsverfahren zu beschleunigen, hatte das zuständige Bundesgesund­heitsministerium (BMG) die BÄK und den PKV-Verband gebeten, sich im Vorfeld der GOÄ-Novelle auf einen gemeinsamen Vorschlag zur Aktualisierung des GOÄ-Leistungs­verzeichnisses sowie weiterer relevanter Eckpunkte zu einigen. Wegen der sehr unter­schiedlichen Interessenlagen gestaltete sich der eingeforderte Einigungsprozess zwischen Ärzteschaft und Assekuranz sehr schwierig.

„Wir sind optimistisch, Ihnen die Rahmenvereinbarung zu Beginn der neuen Legislaturperiode vorlegen zu können“, schreiben nun Montgomery und Laue an Bahr. „Weitestgehende Einigkeit“ bestehe bereits heute über:

  • die auf der Selbstverwaltungsebene einzurichtenden Gremienstrukturen,
  • die notwendige Datenhaltung und Datenanalyse,
  • die grundsätzliche Methodik des Bewertungsverfahrens,
  • die wesentlichen Stellgrößen der Anwendung und der Interpretation der GOÄ sowie deren regelmäßigen Fortentwicklung sowie
  • den Umgang mit dem von der BÄK bereits in den Beratungsprozess eingebrachten detaillierten Entwurf des Gebührenverzeichnisses „GOÄneu“.

Montgomery und Laue: „Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns die für den Fall der Vorlage eines gemeinsamen Konzeptes zur Novellierung der GOÄ in Aussicht gestellte Unterstützung der Bundesregierung sowie Ihres Hauses bestätigen würden und die Novellierung der GOÄ unmittelbar zu einem prioritären Projekt machen würden.“ © JF/aerzteblatt.de

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