Politik
Bundesrat stoppt Präventionsgesetz und Regelungen zur Korruptionsbekämpfung
Freitag, 20. September 2013
Berlin – Der Bundesrat hat das Präventionsgesetz heute an den Vermittlungsausschuss überwiesen. Faktisch hat er es damit zu Fall gebracht, denn infolge des Diskontinuitätsprinzips müssen alle Gesetzesvorlagen, die in einer Legislaturperiode nicht verabschiedet wurden, in der nächsten wieder neu eingebracht werden. Der Bundesrat folgte mit seiner Entscheidung einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer, der „das vorgelegte Gesetz im Hinblick auf das Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgaben wirkungsvoll zu organisieren, für völlig unzureichend“ angesehen und eine grundlegende Überarbeitung gefordert hat.
Mit dem Präventionsgesetz werden auch die Regelungen zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen, die die Bundesregierung an das Gesetz angehängt hatte, nicht in Kraft treten. Mit diesen hatte der Bundestag einen Straftatbestand in das Sozialgesetzbuch V aufnehmen wollen, demzufolge Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen mit Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Der Bundesrat hält eine Regelung im SGB V jedoch für falsch und fordert, einen Straftatbestand stattdessen im Strafgesetzbuch einzufügen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundesrat im Juli an den Bundestag übergeben. Auch dieser wird aber mit dem Ende der Legislaturperiode verfallen.
Die Bundesregierung habe die beiden Gesetze völlig grundlos miteinander verknüpft, kritisierte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) heute im Bundesrat. Die Bundesregierung sei mit beiden Themen nachlässig umgegangen und habe ein Scheitern offenbar einkalkuliert.
Prüfer-Storcks zufolge bemängeln die Länder, dass im Präventionsgesetz ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung einbezogen sei. Länder und Kommunen blieben hingegen außen vor, obwohl die Inhalte des Gesetzes doch gerade in den Lebenswelten vor Ort umgesetzt werden müssten. Zudem gebe es weder eine gesamtgesellschaftliche Präventionsstrategie noch seien die zur Verfügung gestellten Mittel ausreichend.
Der Vorschlag der Bundesregierung zur Korruptionsbekämpfung hätte zudem zu einem Drei-Klassen-Recht geführt, sagte die SPD-Politikern: Im Krankenhaus hätte das Strafgesetzbuch gegolten, in der vertragsärztlichen Versorgung das SGB V und in der privatärztlichen hätte weiterhin straffrei bestochen werden können.
Bremens Gesundheitssenator Hermann Schulte-Sassen (parteilos) kritisierte, dass mit der Einbringung eines Präventionsgesetzes durch die Koalition „nur noch im Schnellverfahren ein Haken hinter eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag“ hätte gemacht werden sollen. Es sei im Interesse aller, die Prävention gesundheitspolitisch ernst nehmen, dieses Gesetz zu verhindern und die Chance zu wahren, in der nächsten Legislaturperiode ein geeignetes Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen.
Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), hatte im Bundesrat zuvor die Länder dazu aufgefordert, das Präventionsgesetz nicht an den Vermittlungsausschuss zu überweisen. „Jetzt haben Sie die Chance, etwas für die Prävention zu tun“, sagte sie und verwies darauf, dass „noch nie so viel Geld für die Prävention zur Verfügung“ gestellt werden sollte wie in diesem Gesetz.
© fos/aerzteblatt.de

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