Politik
Krankenhausgesellschaft kritisiert Kostenberechnungen des Statistischen Bundesamtes
Montag, 30. September 2013
Wiesbaden/Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Berechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu den Kostensteigerungen, welche die Kliniken bewältigen müssen. Anlass für die Kritik ist die Veröffentlichung des sogenannten Orientierungswertes für Krankenhäuser. Er gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen sind.
Für das zweite Halbjahr 2012 und das erste Halbjahr 2013 beträgt der Orientierungswert laut Destatis im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum 2,02 Prozent. In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser.
„Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Wert misst die tatsächliche Kostenentwicklung in den Krankenhäusern nicht richtig. Diese ist deutlich höher als 2,02 Prozent […]“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum. Ursache für den Fehler seien „die unzulänglichen Informationsquellen und Statistiken, auf die das Statistische Bundesamt zurückgreift“, so Baum.
So erfasse das Bundesamt zum Beispiel nicht die Zuwächse der krankenhausspezifischen Haftpflichtversicherungsprämien, sondern nur die Prämienentwicklung in der privaten Haftpflichtversicherung. Bei den Personalkosten würden Arbeitszeitausgleiche und urlaubsbedingte Mehrkosten nicht ausreichend erfasst. „Erneut wird deutlich, dass die Methodik zur Erfassung der Kosten der Krankenhäuser durch das Statistische Bundesamt verbessert werden muss“, so der DKG-Hauptgeschäftsführer.
Die Berechnung kann für Kliniken sehr relevant sein, weil er Einfluss auf die Preissteigerungen für Krankenhausleistungen haben kann. 2014 ist allerdings die Grundlohnrate höher als der Orientierungswert, so dass diese bei der Festlegung der Preise zu Tragen kommt. „Damit hat der unzulänglich ermittelte Orientierungswert für das Jahr 2014 glücklicherweise auf die Finanzierung der Krankenhäuser keine Auswirkung“, so Baum. © hil/aerzteblatt.de

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