Politik
Ab 2014 nur noch mit elektronischer Gesundheitskarte zum Arzt
Dienstag, 1. Oktober 2013
Berlin – Vom 1. Januar 2014 ist nach einer Vereinbarung des Spitzenverbands der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) gültig. Zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (KVK) ihre Gültigkeit – unabhängig vom Ablaufdatum.
Dieser Darstellung widersprach allerdings die KBV: „Es ist nicht so, dass die alte Karte nach dem 1. Januar 2014 nicht mehr eingesetzt werden kann”, sagte KBV-Sprecher Roland Stahl am Dienstag. Beim GKV-Spitzenverband wurde dies bestätigt: „Ärzte können bis zum 1. Oktober 2014 mit der alten Karte arbeiten und auch abrechnen.”
95 Prozent der Versicherten haben nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes bereits die elektronische Gesundheitskarte. Dagegen haben der AOK zufolge circa vier Millionen Menschen in Deutschland noch keine eGK per Zusendung eines eigenen Fotos beantragt. Bei der AOK Rheinland/Hamburg sind noch etwa 175 000 Versicherte ohne elektronische Gesundheitskarte.
Diesen Versicherten rät der Verband „schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann“. Die neue Karte enthält bislang die Versichertenstammdaten wie Name, Adresse, Geschlecht und das Foto zur besseren Identifizierung des Besitzers.
Selbstverständlich wird laut GKV-Verband kein Versicherter, der Anfang kommenden Jahres ohne die neue Karte zum Arzt kommt, nach Hause geschickt. In diesen Fällen könne der Patient innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten sei der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. © EB/aerzteblatt.de

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