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Medizin

Nationale Versorgungsleitlinie „Therapie des Typ-2-Diabetes“ veröffentlicht

Freitag, 4. Oktober 2013

Berlin – Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat eine weiter Nationale Versorgungsleitlinie (NVL) veröffentlicht. Die NVL „Therapie des Typ-2-Diabetes“ ergänzt die vorliegenden Module zu Fuß-, Netzhaut-, Nieren- und Nervenkomplikationen sowie zur Schulung bei Diabetes.

Sie beschreibt neben Empfehlungen zur Diagnostik und nichtmedikamentösen Behand­lung insbesondere die Pharmakotherapie des Typ-2-Diabetes. „Leitlinien sind keine Schablonen, sie bilden vielmehr eine fachlich fundierte Grundlage, um den Patienten individuell zu behandeln.“, betonte Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Bewusst seien in der NVL divergierende Auffassungen der Autoren dargestellt – in dem Verständnis, dass vorliegende Evidenz durchaus unterschiedliche Interpretationen zulässt und die Komplexität einer Erkrankung keine einfachen Antworten auf gesundheitspolitische Versorgungsfragen bietet.

„Sauberes, evidenzbasiertes Wissen ist die beste Entscheidungsgrundlage im Einzelfall“, ergänzte Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundes­ärztekammer (BÄK). Die jüngste NVL verdeutliche einmal mehr, wie eine systematische Zusammenarbeit aller relevanten Fachgruppen sowie eine konsequente Einbeziehung von Patienten zu einem praxisorientierten Ergebnis führen kann.

Besonders hob Jonitz die Möglichkeit einer offenen Beteiligung durch die Kommen­tierungsmöglichkeit bei der Erstellung der Leitlinie hervor. „Das trägt dazu bei, dass gute ärztliche Inhalte und praktische Erfahrung die Grundlage für die klinische Versorgung bilden“, so Jonitz. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #1976
barabasch-riedel
am Freitag, 4. Oktober 2013, 21:57

NVL-Diabetews

. . . . sagte Jonitz. Aber: damit sagte er auch, mehr oder weniger eindeutig, dass DAMIT gerade die VERANTWORTUNG des einzelnen Therapeuten/in in Sachen Diabetes Typ2 von diesem BEWUSST eingefordert und anschließend auch dann (mit-)getragen werden muss ! Davonstehlen und sagen: "das haben die so in ihrer Leitlinie gesagt" geht nimmer ! Jetzt geht's um Rückrat und Eindeutigkeit einer (shared) Decision (making) - wie das auf Neudeutsch so heisst - und um Mut ! Denn möglicherweise muss die Entscheidung ja eines Tages verteidigend argumentiert werden, so einer/eine daherkommt und jene (damals) getroffenen (evtl. kostenträchtige) Entscheidung rechtfertigt werden muss . . . . Es geht nun um pharmakologisches angewandtes Wissen am (krankenkassenpflichtversicherten) Patienten,
meint
Dr. Richard Barabasch
LNS

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