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Politik

GKV-Spitzenverband: Überkapazitäten im stationären Bereich abbauen

Mittwoch, 9. Oktober 2013

Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat gefordert, nicht bedarfsnotwendige Krankenhäuser zu schließen. Die – für die Krankenhausplanung zuständigen – Bundesländer zögen in der Regel nur die positiven Versorgungs- und Arbeitsmarkteffekte stationärer Kapazitäten ins Kalkül, ignorierten die Finanzierungsfolgen jedoch systematisch. Dadurch entstehe „eine verantwortungslose Planung von Überkapazitäten“, heißt es in dem Thesenpapier „14 Positionen für 2014“ zur Reform der Krankenhausversorgung in Deutschland. 

„In der deutschen Krankenhauslandschaft sind Strukturreformen überfällig“, befand der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, heute bei der Präsentation der Thesen in Berlin. „Dabei geht es weniger um Kliniken auf dem Land, sondern vielmehr um die Vielzahl kleiner Häuser in den Ballungszentren. Umstrukturierungshilfen für Krankenhäuser, die für eine gute Versorgung nicht mehr notwendig sind, dürfen kein Tabu sein.“

Eine Schließung sei die Entscheidung des jeweiligen Krankenhausträgers. Für diesen müssten finanzielle Anreize geschaffen werden, damit er seine „nicht mehr bedarfs­notwendigen Krankenhäuser“ schließt, schlägt der GKV-Spitzenverband vor. Diese Mittel sollten dabei vor allem von den Häusern aufgebracht werden, die von einem Marktaustritt der betreffenden Krankenhäuser profitieren.

Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine Absenkung der Landesbasisfallwerte aus. Auf diese Weise will er verhindern, dass Krankenhäuser mehr Leistungen erbringen als medizinisch indiziert wäre. Denn derzeit wachse die Summe der Krankenhaus­leistungen stärker, als dies die Demografie erwarten lasse, heißt es in dem Positionspapier. Die DRG-Vergütung ist dabei für den Verband nicht das Problem. Denn „erst in Verbindung mit Überkapazitäten und überhöhten Preisen führt die leistungsorientierte Vergütung zu medizinisch zweifelhafter Mengenentwicklung“.

Die überhitzte Mengenentwicklung könne man durch Preisregulierungen, wie Mehrleistungsabschläge, anpassen, so wie es der Gesetzgeber in der Vergangenheit schon getan habe, schlug der Abteilungsleiter Krankenhäuser des GKV-Spitzen­verbandes, Wulf-Dietrich Leber, vor. 

Der GKV-Spitzenverband fordert darüber hinaus, die Qualität einer Krankenhausleistung bei deren Vergütung zu berücksichtigen. Unterschiede in der Qualität sollten demnach Unterschiede in den Erlösen nach sich ziehen. Voraussetzung dafür sei, dass mehr Qualitätsindikatoren entwickelt würden und die Validität von Qualitätssicherungsdaten verbessert werde, heißt es in dem Positionspapier. Denn eine Berücksichtigung der Prozess- und Ergebnisqualität bei der Vergütung könne nur auf Basis nachgewiesener und vergleichbarer Qualität erfolgen.

Der Verband fordert zudem die Möglichkeit, bei planbaren Eingriffen Direktverträge mit Qualitätsanreizen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern abschließen zu können sowie die Verhandlungen auf Landesebene zu stärken, ambulante Krankenhausleistungen bedarfsorientiert zu gestalten, fehlerhafte Abrechnungen zu reduzieren und den Nutzen von Innovationen zu ermitteln.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) reagierte umgehend auf die Forderungen der Kassen. „Die Vorschläge der Krankenkassen würden die Möglichkeiten der Krankenhäuser zur medizinischen Versorgung der Patienten verschlechtern, noch mehr Krankenhäuser in die roten Zahlen treiben und den Rationalisierungsdruck zu Lasten der Beschäftigten in den Krankenhäusern weiter erhöhen“, kritisierte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Mit Selektivverträgen würden beispielsweise die heute über die Krankenhausplanung der Länder gewährleistete und demokratisch legitimierte flächendeckende Versorgung von den Kassen jederzeit unterlaufen werden können. Dies würde die Wahlfreiheiten für Patienten und einweisende Ärzte massiv beschneiden. © fos/Ol/aerzteblatt.de

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