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Politik

Urteil über Rabatte von EU-Apotheken im Januar

Donnerstag, 10. Oktober 2013

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof will sein noch ausstehendes Urteil über Rabatte für preisgebundene Medikamente im Januar verkünden. Das teilte das Gericht heute mit. Die Richter wollen klären, ob deutsche Kunden verschreibungspflichtige Mittel dann billiger erhalten dürfen, wenn sie ihr im Ausland bestelltes Medikament in einer deutschen Apotheke abholen.

Konkret geht es um die Klage der Wettbewerbszentrale gegen drei Apotheken in Nordrhein-Westfalen, die ihren Kunden in Kooperation mit der niederländischen Montanus-Apotheke Rabatte auf verschreibungspflichtige Mittel angeboten hatten. Der Kunde konnte die das Medikament dann entweder in den Niederlanden oder in der deutschen Apotheke abholen. Die Apotheken wollten sich nicht dazu äußern, ob das Modell noch existiert. Montanus hatte sein „Vorteil24“ -Angebot mit den Linda-Apotheken letztes Jahr eingestellt.

Mehrere Verfahren über die Frage, ob Versandapotheken anderer EU-Staaten deutschen Kunden Rabatte auf preisgebundene Arzneimittel gewähren dürfen, wurde beim Bundesgerichtshof gestern eingestellt. Grund ist eine Gesetzesänderung von 2012, die derartige Boni mittlerweile verbietet.

© dpa/aerzteblatt.de

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