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Politik

Marburger Bund fordert Reform des DRG-Systems

Mittwoch, 23. Oktober 2013

dpa

Berlin – ­ Der Marburger Bund (MB) hat Bund und Länder dazu aufgefordert, in einer „nationalen Kraftanstrengung“ eine ausreichende Finanzierung der von den Kranken­häusern benötigten Investitionskosten sicherzustellen. „Jeder Euro, der den Kranken­häusern für dringend erforderliche Investitionen fehlt und dann im laufenden Betrieb eingespart wird, geht zulasten von Beschäftigten und Patienten. Diese Zwangs­kompensation muss ein Ende haben“, forderte der Erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, heute im Vorfeld der 124. Hauptversammlung des Verbandes am kommenden Freitag und Samstag in Berlin.

Die Verantwortung für eine ausreichende Finanzierung der Investitionskosten bei den Ländern zu belassen, heiße, den Mangel fortzuschreiben. Denn im Jahr 2012 hätten die Länder den Krankenhäusern statt der benötigten fünf Milliarden Euro lediglich 2,6 Milliarden Euro für ihre Investitionen überwiesen.

Zugleich dürfe aber die Krankenhausplanung nicht von den Ländern an den Bund oder gar an die Krankenkassen abgetreten werden, so Henke. Eine Finanzierungsbeteiligung der Krankenkassen sei aus Sicht des Marburger Bundes nicht diskussionsfähig, weil diese immer mit einer Beteiligung an der Planungsverantwortung verbunden sein wird, heißt es weiter in einem Leitantrag des MB-Vorstands, der den Delegierten auf der Hauptversammlung vorgelegt werden wird. Deshalb müssten die Krankenhausplanung und –finanzierung in staatlicher Verantwortung bleiben.

Der MB erteilte auch Selektivverträgen durch Krankenkassen eine Absage, wie sie zuletzt der GKV-Spitzenverband gefordert hatte. Denn zum einen bestehe die Gefahr, dass Selektivverträge als reine Rabattverträge das DRG-Festpreissystem aushöhlten. „Zum anderen stellen Selektivverträge die Wirksamkeit und Bedeutung der Kranken­hausplanung der Länder infrage. Damit würde letztlich eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung gefährdet“, heißt es in dem Leitantrag.

DRG-System reformieren
Henke sprach sich darüber hinaus für eine Reform des DRG-Systems aus: „Eine übermäßige Betonung der Ökonomie vor der Medizin führt zu einer schleichenden Erosion ethischer Grundsätze.“ Dort, wo eine Finanzierung mit Pauschalen an ihre Grenzen stoße, müsse das System sinnvoll verändert werden  Dies betreffe Leistungen, die mit DRG-Pauschalen nicht sachgerecht vergütet werden könnten, wie zum Beispiel Extremkostenfälle und die besonderen Aufgaben von Universitätsklinika und Maximal­versorgern. Zudem hält der Marburger Bund eine adäquate Abbildung der Aufwen­dungen für die ärztliche Weiterbildung in der DRG-Vergütung für erforderlich.

„Der MB will eine Krankenversorgung, die sich danach richtet, was am besten hilft und nicht, was am meisten bringt“, so Henke. Auch müssten in diesem Zusammenhang statt Zielvereinbarungen mit ökonomischen Anreizen solche mit Anreizen für eine bessere Qualität vereinbart und die Ärzte von einer übermäßigen Dokumentationstätigkeit entlastet werden. 

An Tariffreiheit festhalten
Abschließend appellierte Henke an Union und SPD, an der Tariffreiheit in Deutschland festzuhalten. Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) habe vor kurzem erklärt, er hoffe, dass sich beide Parteien bei den Koalitionsverhandlungen auf eine Tarifeinheit verständigen könnten. Und im Regierungsprogramm der CDU heißt es, der Grundsatz der Tarifeinheit habe sich über Jahrzehnte bewährt. Henke verwies hingegen auf den Artikel 9 des Grundgesetzes, in dem jedermann das Recht zugestanden wird, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Und der Grundsatz der Tarifeinheit beeinträchtige das Grundrecht, Gewerkschaften zu bilden. © fos/aerzteblatt.de

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