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Politik

Diakonie und Caritas weisen Kritik zurück

Dienstag, 29. Oktober 2013

Berlin – Diakonie und Caritas weisen die Kritik an den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden und ihrer Finanzierung und Marktposition zurück. Es sei höchst fragwürdig zu behaupten, Gemeinnützigkeit und Effizienz würden sich per se ausschließen, sagte der General­sekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, am Dienstag in Berlin. „Bevor man Thesen wiederholt, die über 15 Jahre alt sind, sollte man die Ergebnisse eines neuen Gutachtens abwarten.”

Eine Sprecherin der Diakonie erklärte, Diakonie und Caritas hätten sich bereits 2010 auf gemeinsame Transparenzstandards verständigt. Zudem wies sie daraufhin, dass es hinsichtlich der Finanzierung keine wesentlichen Unterschiede zwischen kirchlichen und nicht-kirchlichen Wohlfahrtsverbänden gebe.

Der Generalsekretär der Monopolkommission der Bundesregierung , Klaus Holthoff-Frank, hatte am Dienstag gesagt, die Kommision erwäge, das Wohlfahrtssystem in Deutschland unter die Lupe nehmen. Betroffen davon wären auch die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie.

Zugleich wies der Generalsekretär Berichte zurück, wonach die Kommission eine eigene Studie zum Wohlfahrtssystem plane. Sollte die Frage nach gesetzlichen Regeln für mehr Transparenz und Wettbewerb im Bereich der Wohlfahrtsverbände tatsächlich aufge­griffen werden, dann im Rahmen der alle zwei Jahre erscheinenden Hauptgutachten. Das nächste Gutachten dieser Art erscheint im Sommer 2014

Bereits 1998 hatte die Monopolkommission in einem Gutachten moniert, dass die Arbeit der Sozialverbände durch ein „kartellartiges Erscheinungsbild“ geprägt sei. Ferner werfe die schwer überschaubare Mischfinanzierung Fragen nach Transparenz auf und führe zu Fehlentwicklungen. So würden die Verbände Leistungen erbringen, über deren Bedarf und Preise sie zugleich in staatlichen Gremien mitentscheiden, erläuterte der Kommissionsvorsitzende Daniel Zimmer gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Die Monopolkommission mit ihren zwölf wissenschaftlichen Mitarbeitern ist ein unabhängiges Gremium, das die Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät. Außer den Hauptgutachten erstellt die Kommission auch Sondergutachten etwa zu den Telekommunikationsmärkten. © kna/aerzteblatt.de

LNS

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