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Erste Kosten-Nutzen-Bewer­tung: IQWiG veröffentlicht Studie zu Antidepressiva

Mittwoch, 30. Oktober 2013

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein positives Fazit seiner ersten Kosten-Nutzen-Bewertung (KNB) gezogen. Der gestern veröffentlichte Bericht zu verschiedenen Antidepressiva zeige, dass die Methode der sogenannten Effizienzgrenze funktioniere und aufschlussreiche Ergebnisse liefern könne. Mit der Methode lässt sich laut IQWiG ein Preis oder Preiskorridor ermitteln, innerhalb dessen das Medikament als effizient gelten kann.

Die Selbstverwaltung bekomme damit fundierte Informationen über den angemessenen Betrag, zu dem die gesetzlichen Krankenkassen ein Medikament erstatten könnten. „Nun ist es Aufgabe der Politik zu diskutieren und festzulegen, welchen Stellenwert solche Bewertungen im Gesundheitssystem künftig haben sollen“, hieß es aus dem IQWiG.

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Institut die Kosten-Nutzen-Relation der Antidepressiva Venlafaxin, Duloxetin, Bupropion und Mirtazapin im Vergleich zu weiteren derzeit verfügbaren Wirkstoffen und zu Placebo ermittelt.

Das Verhältnis zwischen ihrem Nutzen für die Patienten und dem Betrag, den die Kassen dafür erstatten, weist laut dem IQWiG bei den Wirkstoffen deutliche Unterschiede auf. Bei allen vier Medikamenten liegt der aktuelle Erstattungsbetrag aber über den aus den jeweiligen Effizienzgrenzen abgeleiteten angemessenen Preisen.

Allerdings wurden Mirtazapin und Venlafaxin inzwischen in eine Festbetragsgruppe eingeordnet, wodurch der aktuelle Preis näher an die Effizienzgrenze herangerückt sein dürfte.

Unmittelbar entscheidungsrelevant sind die Ergebnisse dieser KNB nicht, denn seit Erteilung des Auftrags hat sich die Rechtslage geändert: Ursprünglich sollten die Ergebnisse Grundlage für die Entscheidung sein, einen Höchstbetrag für Arzneimittel festzulegen. Seit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz ist eine KNB vornehmlich für den Fall vorgesehen, dass nach der regelhaften frühen Nutzenbewertung Preisver­handlungen scheitern und auch der Schiedsspruch angezweifelt wird.

Dann können Hersteller oder der GKV-Spitzenverband eine KNB beantragen. Trotz der geänderten Rechtslage war es dem Institut wichtig, den Bericht abzuschließen. „Wir wollten testen, ob die von uns favorisierte Methode der Effizienzgrenze tauglich ist und zu belastbaren Ergebnissen führt. Und dieser Test war erfolgreich“, so Institutsleiter Jürgen Windeler. © hil/aerzteblatt.de

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