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NAV-Virchow-Bund: Koalitionsvorschlag zur Vergabe von Facharztterminen ist „populistischer Aktionismus“

Montag, 11. November 2013

Berlin – Die Delegierten des NAV-Virchow-Bundes haben auf ihrer Bundeshaupt­versammlung die Absicht von Union und SPD zurückgewiesen, der zufolge die Kassen­ärztlichen Vereinigungen (KVen) innerhalb von vier Wochen Termine beim Facharzt organisieren müssten. Dies sei „populistischer Aktionismus in Reinkultur“, heißt es in einem Beschluss, den die Delegierten am Freitag in Berlin gefasst haben. Denn nur ein Fünftel der Patienten warte derzeit mehr als drei Wochen auf einen Facharzttermin.

Bei dem Lösungsvorschlag der Koalitionäre, lang wartende Patienten in den Krankenhäusern behandeln zu lassen, handele es sich nicht um eine qualitative Versorgungsverbesserung, denn die Behandlung durch den Facharzt wäre dort nicht sicher gewährleistet. Zudem würden aufgrund der Kapazitäten in den Ambulanzen der Krankenhäuser die Wartezeiten noch weiter steigen. „Dieser Politikvorstoß ist ein reines Placebo, nicht umsetzbar und geht an der Versorgungsrealität vorbei“, urteilten die Delegierten.

„Welcher Termin ist überhaupt gemeint?“, fragte der Bundesvorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dirk Heinrich, weiter. „Wenn sich Patienten selbst dazu entschließen, zum Facharzt zu gehen oder wenn sie von ihrem Hausarzt dorthin überwiesen werden?“ Und müssten die Patienten zum Beispiel von Köln in die Eifel fahren, wenn ein Facharzt dort noch einen Termin am Montagmorgen frei hätte?

Zuvor hatte der stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes, Veit Wambach, in seinem Bericht zur Lage die Reaktionen mancher Facharztgruppen auf die Einführung einer Facharztpauschale für die Grundversorgung kritisiert. Denn in der Folge hätten sich viele Facharztgruppen mit einem Mal als Grundversorger eingestuft. Dies habe immer wieder zu Streit innerhalb der Ärzteschaft geführt. Dabei müsse ein Nachholbedarf anderer Facharztgruppen auch einmal anerkannt werden, so  Wambach.

Zur weiteren Entwicklung der Gehälter in der ambulanten Weiterbildung erklärte Wambach, der NAV-Virchow-Bund könne sich vorstellen, dass es einen tragfähigen Kompromiss geben werde. Dieser könne so aussehen, dass die die niedergelassenen Ärzte vertretenden Verbände und die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Arbeitsgemeinschaft gründeten, die als Arbeitgebervertreter aufträten. Auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag in Hannover war ein entsprechender Beschluss gefasst worden. Vor kurzem hatte jedoch der Hartmannbund erklärt, nicht als Arbeitgeber­vertretung auftreten zu wollen, mit der der Marburger Bund über die Gehälter von Weiterbildungsassistenten im ambulanten Bereich verhandelt.

Thema der öffentlichen Veranstaltung vor der Bundeshauptversammlung war die „Zukunft der Selbstverwaltung im beginnenden Qualitätswettbewerb“. „Jahrelang stand der Preiswettbewerb im Vordergrund“, sagte Wambach. Nun gebe es erste Zeichen der Entwicklung eines zweiten Elementes des Wettbewerbs: der Qualität. Dabei werde es darum gehen, faire Indikatoren für die Messung von Qualität im ambulanten Bereich zu finden. Das Transparentmachen der Ergebnisse werde in jedem Fall ausschlaggebend dafür sein, dass die Patienten sich in dem hochkomplexen Gesundheitssystem besser zurechtfinden könnten.

Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, sprach sich dafür aus, bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung „die Therapie der kleinen Schritte“ zu gehen und zu versuchen, durch eine Vielzahl von kleinen Lösungen zu einer Gesamtlösung zu kommen. Derzeit werde im G-BA eher das Erreichen eines „Gesamtkunstwerks“ bei der Qualitätssicherung diskutiert. Deshalb dauere der Diskussionsprozess so lange.

Zudem forderte Hecken, dass die Basis für die Versorgungsqualität im Kollektivvertrag gelegt werden müsse. „Selektivverträge muss es geben, um neue Konzepte zu erproben“, sagte der G-BA-Vorsitzende. „Wir müssen aber den Anspruch haben, den Goldstandard bei der Qualität in der Regelversorgung zu definieren.“ Denn es dürfe bei der Qualität, die ein Patient erfahre, keinen Unterschied machen, ob dieser Patient in einen Selektivvertrag eingeschrieben ist oder nicht. © fos/aerzteblatt.de

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