Ärzteschaft
GOÄ-Novellierung: Signal an die Koalitionsunterhändler
Mittwoch, 13. November 2013
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben heute in Berlin eine gemeinsame Rahmenvereinbarung zu einer baldigen und umfassenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgestellt. BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery und der PKV-Vorsitzende Uwe Laue appellierten an die Koalitionsunterhändler, die GOÄ-Novellierung „als prioritäres Vorhaben“ auf die gesundheitspolitische Agenda zu setzen. Mit der Rahmenvereinbarung zeige man, dass man „Willens und in der Lage“ sei, eine gemeinsame Lösung zu entwickeln, betonten beide.
Mit der Rahmenvereinbarung liegt zwar noch keine neue GOÄ vor. Das stellte BÄK-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rochell bei der Präsentation klar. Rochell sieht in der Vereinbarung aber eine Basis für gemeinsame Arbeiten: „Ich bin sicher, dass sie Grundlage für einen tragfähigen Kompromiss ist.“ Ziel sei es, eine moderne Gebührenordnung zu schaffen, die verständlicher für Patienten ist und die Abrechnungssicherheit erhöht.
Bis Ende 2014, so sieht es die Rahmenvereinbarung vor, soll eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. Die Leistungen sollen dafür unter Heranziehung von Kostendaten und unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze für die medizinische Leistungserbringung neu kalkuliert werden.
„Einzelleistungen und Leistungskomplexe wollen wir beibehalten“, erläuterte Birgit König, stellvertretende Vorsitzende des PKV-Verbands, einen von elf Punkten der Rahmenvereinbarung. Vorgesehen ist nach ihren Worten zudem, die bisherigen Steigerungsmöglichkeiten zu präzisieren. Grundsätzlich soll es Einfachsätze geben, die auch nicht unterschritten werden dürfen. Sie dürfen jedoch gesteigert werden, wenn sich dies im Einzelfall durch eine besondere Schwere begründen lässt. Zulässige Konstellationen soll eine Gemeinsame Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ formulieren.
Darüber hinaus soll es möglich sein, besonders förderungswürdige Leistungen zu entwickeln, um die Versorgungsstruktur und –qualität auch im Bereich der privaten Krankenversicherung zu verbessern. Bewähren sich entsprechende Modelle, werden sie in die GOÄ überführt, heißt es in der Rahmenvereinbarung.
Mit diesen Passagen reagieren BÄK und PKV-Verband auf die Diskussion um Selektivverträge und den Einbezug der PKV in neue Versorgungsmodelle. Es gebe zahlreiche Ideen, um besonders an den Sektorengrenzen besser zusammenzuarbeiten, betonte König: „Wir wollen Ärzten Gelegenheit geben, Modelle auszuprobieren.“ Allerdings müssten diese medizinisch und ökonomisch sinnvoll sein. Die derzeitige GOÄ biete hierfür zu wenig Spielraum.
Die Rahmenvereinbarung sieht weiterhin vor, ein Laborkapitel zu entwickeln und das Instrument der Analogbewertungen fortzuschreiben, damit Ärzte Innovationen verzögerungsfrei abrechnen können. Präzisiert werden soll in einer neuen GOÄ auch, welche Regeln für die Vertretung eines Wahlarztes gelten sollen. Im Vordergrund steht nach König das Bestreben, bei der Delegation die gleiche Qualifikation zu garantieren beziehungsweise weiterhin die Hinzuziehung von Spezialisten zu ermöglichen. Klären wollen BÄK und PKV in diesem Zusammenhang zudem die Berücksichtigung von Wahlleistungen durch Honorarärzte.
Besonderer Wert soll in Zukunft auf die zeitnahe Anpassung der GOÄ gelegt werden. „Wir wollen nicht wieder eine Konstellation, in der die GOÄ alle 30 Jahre überarbeitet wird“, stellte König klar. Deshalb habe man sich auf eine Gemeinsame Kommission zur Pflege und Weiterentwicklung der GOÄ geeinigt, die für ihre Arbeit auch auf Datenanalysen einer gemeinsamen Datenstelle zugreifen können soll.
Die Kommission würde zudem regelmäßig prüfen, wie sich Neuerungen auswirken. Sie soll demnach Fehlbewertungen aufgreifen, relevante Analogbewertungen identifizieren und Vorschläge zu deren Überführung in die GOÄ unterbreiten sowie dafür Sorge tragen, dass medizinischer Fortschritt und Qualitätsanliegen sich in den Abrechnungsziffern widerspiegeln.
Mit der Rahmenvereinbarung sind keine Festlegungen über die zulässige Höhe von Preissteigerungen in Folge einer neuen GOÄ verbunden. Es gehe um einen „angemessenen und fairen Interessensausgleich“, beschrieb BÄK-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rochell die Zielrichtung. Man wolle die Zahler nicht überfordern, aber eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen durch eine neue GOÄ sicherstellen. © Rie/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema
