Politik
Ersatzkassen: Schlechte Krankenhäuser von der Versorgung ausschließen
Dienstag, 19. November 2013
Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert, dass Krankenhäuser mit schlechter Qualität künftig aus der Versorgung ausgeschlossen werden. „Schlechte Qualität wollen wir unseren Versicherten nicht mehr zumuten – wir wollen sie aber auch nicht mehr bezahlen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, heute in Berlin.
Qualitätsdefizite in Krankenhäusern müssten Konsequenzen haben. Würden Qualitätsstandards nicht eingehalten, so sollte den jeweiligen Krankenhäusern eine zweijährige Bewährungszeit auferlegt werden, in der sie die Mängel beseitigen können. Sei dies nach Ablauf der zwei Jahre nicht geschehen, so müsse der Ausschluss der Leistung aus der kollektiven Versorgung drohen.
Damit gehen die Forderungen des vdek über die Vorhaben der Arbeitsgruppe Gesundheit hinaus: Union und SPD hatten sich bei den Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, Krankenhäuser künftig stärker nach Qualität zu vergüten. „Schlechte Qualität sollte nicht schlechter vergütet werden, sie sollte gar nicht mehr erbracht werden“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.
Mehr Qualitäts-Mindeststandards definieren
Zudem forderte Elsner den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, mehr Qualitäts-Mindeststandards für die Leistungserbringung zu definieren. Bisher gebe es für 30 Leistungsbereiche 430 Qualitätsindikatoren, die der G-BA festgelegt hat. Damit könne man Aussagen zu 20 Prozent der in Krankenhäusern vorkommenden Leistungen treffen.
„Das ist zu wenig, aber zumindest ein Anfang“, sagte Elsner. Auf dieser Basis solle der G-BA verbindliche Qualitätsmindestanforderungen festlegen, insbesondere auch für die Ergebnisqualität. Darüber hinaus sprach sich Elsner für Selektivverträge mit ausgewählten Hospitälern aus, die bestimmte Leistungen mit besonders hoher Qualität erbringen. Wichtig sei dabei jedoch, dass die freie Krankenhauswahl nicht eingeschränkt würde.
Des Weiteren solle eine höchstmögliche Transparenz über die Qualität der Krankenhäuser geschaffen werden, forderte Elsner. Dafür müssten die jährlich zu erstellenden Qualitätsberichte vollständig, verständlicher und transparenter für die Patienten aufbereitet werden. Zudem befürwortete sie das Zweitmeinungsverfahren. Bei planbaren Operationen sollten sich Patienten Rat bei unterschiedlichen Ärzten suchen.
Spezielle Innovationszentren für neue Behandlungsmethoden
Außerdem solle in speziellen Innovationszentren, das heißt insbesondere in Universitätskliniken, festgestellt werden, ob sich neue Behandlungsmethoden als medizinische Verbesserung darstellen. Erst dann dürfe die Methode für weitere Krankenhäuser freigegeben werden. „Wir wollen, dass der medizinische Fortschritt bei den Versicherten zeitnah ankommt. Aber neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sind oft auch mit erheblichen Risiken verbunden“, so Elsner.
Karsten Neumann, Geschäftsführer des IGES Instituts, betonte, dass Qualität in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern gut gemessen werde. Daraus ziehe man aber keine Konsequenzen. „Da schlechte Qualität praktisch nicht zu Sanktionen führt, bleiben die wenigen identifizierten Qualitätsmängel faktisch ohne Folgen“, so Neumann. Andere Länder, wie die Niederlande oder die USA, seien konsequenter in der Qualitätsverbesserung. Dort herrsche mehr Transparenz und Selbstkritik in Bezug auf das eigene System und mehr Mut, schlechte Leistungen mit Sanktionen zu belegen. © Ol/aerzteblatt.de

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