Vermischtes
Palliativversorgung: Bessere Abstimmung mit Pflegeberatern wünschenswert
Montag, 25. November 2013
Berlin – Fehlende Kommunikation zwischen Pflegeberatern und Mitarbeitern von Palliativteams führt in der Versorgung zu Problemen. „Häufig wissen Palliativversorger nicht, welche Angebote die gesetzlich verankerte Pflegeberatung umfasst, und die Pflegeberater wissen umgekehrt nicht, was Hospizarbeit oder spezialisierte ambulante Palliativversorgung im Detail leisten.“ Darauf wies Thomas Sitte, Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung, kürzlich auf einer Fachtagung zum Thema der zukunftsorientierten Zusammenarbeit von Pflegeberatern und Palliativversorgern hin.
Hintergrund: Seit 2009 haben Versicherte, die Pflegeleistungen beanspruchen, ein gesetzlich verankertes Recht auf Pflegeberatung. Das gilt auch für Bürger, die einen Antrag auf Pflegeleistung gestellt haben und Hilfe benötigen. Die Beratung übernehmen in der Regel Mitarbeiter der Pflegekassen. Sie informieren über das vorhandene Leistungsangebot. Für privat Pflegeversicherte hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein eigenständiges Beratungskonzept entwickelt. Seit 2009 übernimmt die Compass Private Pflegeberatung GmbH bei Bedarf die Information für die Unternehmen der PKV.
In einer Erläuterung des Bundesgesundheitsministeriums heißt es zur Pflegeberatung: „Grundsätzlich ist es das Ziel, das Zusammenwirken aller Kräfte, insbesondere im ambulanten Bereich, zu verbessern. Je besser die ambulante Versorgung, desto größer die Chance, dass die vollstationäre Versorgung vermieden werden kann.“
Praktische Umsetzung noch problematisch
Auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben schwerstkranke Versicherte ebenfalls seit 2009 nach dem Sozialgesetzbuch Anspruch. Die konkrete Umsetzung in der Versorgung bereitet jedoch immer wieder Probleme, auch in der Abgrenzung zur allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV). „Alle Beteiligten müssen eine einheitliche Qualität anstreben“, forderte Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, während der Tagung. „Die inhaltliche Abgrenzung zwischen der allgemeinen und der spezialisierten Palliativversorgung muss getroffen werden.“
Sitte verwies darauf, dass es zudem große Unterschiede in der Palliativversorgung zwischen den einzelnen Bundesländern gebe. Um eine bundesweit einheitliche Versorgungsqualität zu sichern, müssten Begrifflichkeiten genauer definiert und die Leistungserbringer veröffentlicht werden. Auch bei der Übernahme der Kosten sei mehr Transparenz vonnöten. Oftmals sei ungeklärt, welche Kostenträger der gesetzlichen Krankenversicherung oder der PKV welche Behandlungen übernähmen. © Ol/aerzteblatt.de

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