Ärzteschaft
Thüringen-Stipendium bewährt sich
Montag, 25. November 2013
Jena – Auf den Erfolg des sogenannten Thüringen-Stipendiums hat die Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen zusammen mit der Krankenkasse AOK Plus hingewiesen.
Die Krankenkasse hatte im Jahr 2010 die Stiftung mit 100.000 Euro unterstützt. Mit dem Geld fördert die Stiftung bislang zehn Arzt-Stipendiaten. Fünf von ihnen haben sich bereits in Thüringen niedergelassen. Jetzt hat die Kasse erneut die gleiche Summe für Stipendien zur Verfügung gestellt. „Mittlerweile hat sich das Thüringen-Stipendium als ein Förderbaustein bei der Gewinnung von ambulantem ärztlichen Nachwuchs etabliert“, betonte die Vorsitzende des Stiftungsbeirates, Annette Rommel.
Sie forderte auch die übrigen Kassen in Thüringen auf, „ihren Beitrag zur nachhaltigen Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung insbesondere in den ländlichen Gebieten Thüringens zu leisten“.
„Wichtig war für uns auch diesmal, dass entsprechend geförderte Ärzte in Weiterbildung für die medizinische Versorgung der Menschen im Freistaat Thüringen auch nach der Förderung längerfristig zur Verfügung stehen“, sagte Rainer Striebel, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der AOK Plus.
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Das Stipendium können künftige Internisten, Allgemeinmediziner oder Augenärzte erhalten, die ihre Weiterbildung in Thüringen absolvieren. Sie bekommen im Rahmen des Stipendiums maximal 250 Euro monatlich pro vollzeitbeschäftigte Assistentenstelle für maximal 60 Monate. Geförderte Ärzte müssen sich verpflichten, nach der abgeschlossenen Facharzt-Weiterbildung für mindestens vier Jahre in Thüringen ärztlich tätig zu sein.
Die „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen“ wurde im Juli 2009 vom Freistaat Thüringen und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen errichtet, um gemeinsam gegen den drohenden Ärztemangel vorzugehen. Im Vordergrund der Arbeit stehen die Vergabe des Thüringen-Stipendiums, die Anstellung von Hausärzten in Stiftungs-Praxen, die Unterstützung von Famulaturen in Arztpraxen sowie die Unterstützung kommunaler Angebote zur Niederlassung in ländlichen Gemeinden. © hil/aerzteblatt.de

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